Ein Experte erklärt: Einblick in die Praxis des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
Stand: 28.03.2022
Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung in Nordrhein-Westfalen (ZFE-NRW) ist die Zentrale Ausländerbehörde des Bundeslandes und zuständig für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach §81a AufenthG. Herr Dr. Axel Rosenthal (Leitung ZFE NRW) beantwortet im Interview Fragen zur Praxis des Verfahrens in seiner Behörde.
1. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG ist nun seit 2 Jahren in Kraft. Haben Sie bereits Zahlen und Daten zur Nutzung des Verfahrens in Ihrem Bundesland erfasst? Falls ja: Wie viele Anträge gab es in den 2 Jahren und wie schätzen Sie diese Zahlen ein?
In NRW wurden im Jahr 2021 insgesamt 2.043 beschleunigte Verfahren (nach § 81a AufenthG) und rund 10.300 Beratungsgespräche geführt.
Darüber hinaus wurden von der ZFE NRW rund 16.800 Verfahren nach § 71 AufenthG bearbeitet, bei denen ausländische Fachkräfte nach NRW kommen möchten, ohne dass ein Arbeitgeber in ihrem Namen das beschleunigte Verfahren durchführt.
Die Corona-Pandemie spielt hier eine große Rolle, denn ursprünglich hatten wir mit mehr Verfahren gerechnet. Es zeigt sich aber, dass sich die Lage normalisiert, denn im Vergleich zum Vorjahresmonat haben wir jetzt mehr als doppelt so viele Verfahren wie vor einem Jahr.
2. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht vor, dass jedes Bundesland mindestens eine zentrale Behörde einrichten soll, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchzuführen. Wie gut funktioniert die zentrale Bearbeitung – gibt es Herausforderungen dabei?
Nach meiner Einschätzung ist die zentrale Bearbeitung der beschleunigten Fachkräfteverfahren durch nur eine zuständige Stelle ein großer Vorteil für alle Beteiligten. Die Arbeitgeber, die eine Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen wollen, haben nur einen Ansprechpartner, der sich um alle Verwaltungsverfahren kümmert. Ebenso haben die weiteren beteiligten Stellen (z. B. die für die Anerkennung zuständigen Stellen) nur einen Ansprechpartner. In NRW funktioniert das sehr gut!
Eine besondere Herausforderung ist es, angesichts der auch im Ausland bestehenden Pandemie-Beschränkungen die erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizubringen.
3. Wie ist Ihr Eindruck: sind die Arbeitgeber ausreichend über die Existenz und Funktionsweise des Verfahrens informiert?
Dank einer guten und engen Zusammenarbeit mit den IHKs, den HWKs, der Bundesagentur für Arbeit und zum Beispiel der Plattform „Make it in Germany“ sind die Arbeitgeber in NRW mittlerweile recht gut darüber informiert, welche Möglichkeiten das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet.
Wir haben in den letzten Monaten zusammen mit den Kammern und den o. g. weiteren Stellen intensiv Werbung für die beschleunigte Fachkräfteeinwanderung gemacht und die steigenden Verfahrenszahlen zeigen, dass wir nicht ungehört blieben.
4. Für welche Berufe bzw. Berufsgattungen werden Anträge zum beschleunigten Fachkräfteverfahren hauptsächlich gestellt?
Die meisten Anträge wurden im Jahr 2021 im Bereich der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege gestellt (785). Aber auch IT-Fachkräfte (179) und Köchinnen/Köche (129) waren häufig vertreten.
5. Wenn das Verfahren in Deutschland positiv ausfällt, wird eine Vorabzustimmung zum Visum erteilt. Wie lange dauert erfahrungsgemäß das Verfahren bis zur Erstellung der Vorabzustimmung?
Da jedes einzelne Verfahren ganz individuell verläuft, lässt es sich nicht pauschal sagen, wie lange ein Verfahren dauern wird.
Es hängt von einigen Faktoren ab, die die Verfahrensdauer beeinflussen – zum Beispiel kommt es immer entscheidend darauf an, wie schnell unsere Kundinnen und Kunden die erforderlichen Nachweise und Unterlagen beibringen können. Da diese in der Regel aus dem Ausland beschafft werden müssen, kann hierbei einige Zeit verstreichen.
Der erste Fall, der bei der ZFE NRW abgeschlossen wurde, dauerte insgesamt knapp zwei Wochen. Nach weiteren knapp zwei Wochen war die Fachkraft bereits hier und arbeitete. Leider haben wir aber auch Verfahren, die erheblich länger dauern und hier schon mehrere Monate anhängig sind.
Die nicht verallgemeinerbare Durchschnittbearbeitungszeit liegt bei rund 60 Tagen.
6. Die Vorabzustimmung ist keine Garantie für die Erteilung des Visums im Ausland. Woran kann eine Visumerteilung scheitern?
Im Ausland hängt es derzeit stark davon ab, wie bei den Auslandsvertretungen coronabedingt gearbeitet wird.
Bei den Auslandsvertretungen wird auch eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt, bei der - vereinfacht gesagt - geprüft wird, ob das, was Arbeitgeber und Fachkraft vorgetragen haben, plausibel ist. Leider scheitert es im Ausland in diesem Zusammenhang auch häufig an nicht ausreichenden Sprachkenntnissen. Eine solche Plausibilitätsprüfung kann von uns nur bedingt durchgeführt werden. Zudem wird im Ausland eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.
7. Was können Arbeitgeber tun, wenn kein Visum erteilt wird? Ist ein erneuter Antrag z. B. möglich?
Es kommt im Einzelfall immer darauf an, aus welchen Gründen das Visum konkret versagt wurde.
Grundsätzlich ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, erneut einen Antrag zu stellen, wenn die Versagungsgründe nicht mehr bestehen.
Oft sind die Deutschkenntnisse entgegen der Aktenlage nicht ausreichend. Wenn die Fachkraft hierbei nachbessert, ist ein neues Verfahren möglich.
Die ZFE NRW berät ihre Kunden im Vorfeld schon umfassend, sodass der Arbeitgeber eigentlich weiß, wo die Stolperfallen im konkreten Verfahren liegen. Es kann jedoch vorkommen, dass die Aktenlage, also die mit Dokumenten nachgewiesenen Kenntnisse, nicht der Realität entspricht. Dann helfen die beste Beratung und Verfahrensbegleitung nichts.
8. Im Hinblick auf die Pläne der neuen Bundesregierung, die Einreise von ausländischen Fachkräften zu erleichtern, welche Optimierungsmöglichkeiten in der Umsetzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens sehen Sie?
Im Grunde funktioniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren schon sehr gut. Es geht vielleicht alles immer noch nicht schnell genug, aber das hängt aktuell auch entscheidend von den herrschenden Corona-Restriktionen ab.
Wir sollten meines Erachtens nicht versuchen, eine Beschleunigung dadurch zu erreichen, dass die Anforderungen an die im Ausland erworbenen Qualifikationen herabgesetzt werden.
Ein enormes Verbesserungspotential sehe ich bei der Digitalisierung. Zum Beispiel kann das Verfahren, das ausschließlich bei der ZFE NRW zu durchlaufen ist, rein digital stattfinden. Vielfach finden allerdings Medienbrüche bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen und im Ausland statt. Das bedeutet insgesamt einen Zeit- und Komfortverlust. Wenn das gesamte Verfahren mit Anerkennung und Visumbeantragung digital durchgeführt werden könnte, wäre viel gewonnen.
Wir danken Herrn Dr. Rosenthal für das Gespräch!
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