Wie funktioniert die Anerkennung? Im Anerkennungsverfahren wird ermittelt, ob Ihre Qualifikationen mit einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren in Deutschland?
Im Anerkennungsverfahren prüft die jeweils zuständige Stelle in Deutschland, ob Ihre ausländische Qualifikation mit einer deutschen gleichwertig ist oder ob es wesentliche Unterschiede gibt. Das Verfahren wird auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt. Die zuständige Stelle prüft in der Regel innerhalb von drei bis vier Monaten Ihre Unterlagen, sobald diese vollständig eingereicht wurden. Wie das Anerkennungsverfahren genau funktioniert und konkrete Informationen zu Ihrem Beruf in Deutschland finden Sie im Anerkennungs-Finder im Fachkräftebereich des Portals „Anerkennung in Deutschland“. Dort haben Sie die Möglichkeit, soweit verfügbar, direkt in den Onlineantrag zu starten.
Ergebnis des Anerkennungsverfahrens
Ihre ausländische Qualifikation wird anerkannt, wenn sie mit der deutschen gleichwertig ist. Werden bei der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt, kommt es auf die Art des Berufs an:
Bei nicht reglementierten Berufen wird die Berufsqualifikation teilweise anerkannt, wenn Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. Die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf werden Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt. Wesentliche Unterschiede können Sie in der Regel mit einer Anpassungsqualifizierung ausgleichen. Danach können Sie einen Folgeantrag stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.
Bei reglementierten Berufen (akademisch und nicht akademisch) legt die zuständige Stelle eine Ausgleichsmaßnahme fest, mit der Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen können. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich abschließen, wird die Gleichwertigkeit festgestellt. Im Anschluss werden weitere Kriterien für die Berufszulassung geprüft.
Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird in einem offiziellen Bescheid (Anerkennungsbescheid) mitgeteilt. Erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt eine Anerkennung?“, ob Sie für die Beschäftigung in Deutschland den Nachweis über die Berufsanerkennung brauchen.
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Mit dem Visum zur Anerkennungspartnerschaft können Sie ohne vorherige Anerkennung einreisen. Dann können Sie in Deutschland arbeiten und gleichzeitig das Anerkennungsverfahren durchführen. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „Visum zur Anerkennungspartnerschaft“.
Mit dem Quick-Check können Sie vorab Ihre Beschäftigungsmöglichkeiten, ob mit oder ohne Anerkennung, prüfen.
Qualifizierungsmaßnahme bei teilweiser Anerkennung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und bei der Gleichwertigkeitsprüfung Ihrer Qualifikation wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung der ausländischen Qualifikationen erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen reglementierten oder nicht reglementierten Beruf handelt. Damit können Sie nach Deutschland einreisen, um eine Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik „Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“.
Die Inhalte dieser Qualifizierungsmaßnahme können, abhängig von Ihrem Beruf und Ihrem Kenntnisstand, sehr unterschiedlich ausfallen. Denkbar ist beispielsweise das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch oder auch eine Vertiefung von technischen oder theoretischen Kenntnissen. In reglementierten Berufen (z. B. Berufe aus dem Bereich Gesundheit und Pflege) können Sie einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen.
Sie können sich vorab zur Qualifizierung in Deutschland beraten lassen. Mehr zu Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungsangeboten konkret zum Thema Qualifizierung erfahren Sie auf „Anerkennung in Deutschland“ im Bereich „Wie geht es nach dem Bescheid weiter?“.
Wenn Sie Ihre Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich beenden, können Sie einen Folgeantrag auf Gleichwertigkeitsprüfung stellen und die volle Anerkennung erhalten.
Sonderfall: Durchführung einer Qualifikationsanalyse
Sie können nicht alle Dokumente zu Ihrer ausländischen Qualifikation vorlegen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre beruflichen Fähigkeiten praktisch nachweisen. Für alle dualen Ausbildungsberufe, Meisterberufe und Fortbildungsberufe geht dies mit einer Qualifikationsanalyse. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Qualifikationsanalyse liegt bei der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.
Die Kosten für die Anerkennung sind je nach Beruf unterschiedlich. Das Anerkennungsverfahren kann mehrere hundert Euro kosten. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.
Informations- und Beratungsangebote zum Anerkennungsverfahren
Sie haben Fragen und sind weder hier noch auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ – insbesondere im Anerkennungs-Finder oder auf der dortigen FAQ-Seite – fündig geworden? Dann können sie sich in Deutschland und auch im Ausland zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos.
Sie können die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anrufen oder anschreiben. Über diese Hotline erhalten Sie auf Deutsch oder Englisch erste Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland. Für eine vertiefte Beratung und eine Begleitung im Anerkennungsverfahren werden Sie in Deutschland zu einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder zu der Stelle Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.
Die Beratungsfachkräfte der ZSBA unterstützen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, beim korrekten Ausfüllen der notwendigen Antragsdokumente und in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden bis zur Einreise nach Deutschland. So können Anerkennungssuchende ihr Vorhaben zielgerichtet planen, in der Durchführung Fehler vermeiden und dadurch Zeit sparen. Das Beratungsangebot ist kostenlos und unverbindlich. Erfahren Sie mehr über die Serviceangebote derZSBA. Sie können außerdem unmittelbar die ZSBA unter der E-Mail-Adresse recognition@arbeitsagentur.de kontaktieren.
In diesem Video erfahren Sie, wie die Beratung für das berufliche Anerkennungsverfahren in Deutschland funktioniert:
Beratung zum Anerkennungsverfahren vor Ort
Außerhalb von Deutschland können Sie sich neben der ZSBA für eine vertiefte Beratung vor Ort an die Anlauf- und Beratungsstellen des Projektes ProRecognition an verschiedenen Auslandshandelskammern wenden. Die Anerkennungsberatenden im Ausland stehen bei sämtlichen Fragen zum Anerkennungsprozess oder Fragen zu Sprachanforderungen, Visum und Jobsuche mit Rat und Tat zur Seite. Sie sind bestens mit wichtigen Partnern im In- und Ausland vernetzt, die Ihren Weg nach Deutschland ebnen. Neben Deutsch und Englisch wird die jeweilige Landessprache bei ProRecognition fließend gesprochen. Bei der Beratungssuche können Sie nach einer Beratungsstelle in Ihrem Land filtern. Auch dieses Angebot ist kostenlos.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.
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Berufsqualifikation
auch: Berufsabschluss
Die Berufsqualifikation ist die formale Zertifizierung, die die Befähigung zur Ausübung eines bestimmten Berufs bestätigt. In der Regel wird sie durch den Abschluss einer Berufsausbildung oder durch berufliche Fortbildung erlangt.
Fachkräfte, die ihren Abschluss nicht in Deutschland gemacht haben, müssen vor der Berufsausübung häufig ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Im Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob die ausländische Qualifikation die Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erfüllt. Nach der Prüfung erhalten die Antragsteller den Anerkennungsbescheid. Das Dokument zeigt, ob die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf voll gleichwertig ist.
Der Referenzberuf (auch: Referenzqualifikation) bezeichnet eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren wird die ausländische Qualifikation mit der deutschen Referenz unter Prüfung auf Gleichwertigkeit verglichen. Die Ermittlung des Referenzberufs gilt für reglementierte sowie nicht-reglementierte Berufe.
Unter „Anpassungsqualifizierung“ versteht man praktische oder theoretische Trainingsmaßnahmen, die zur vollständigen Gleichwertigkeit einer beruflichen Qualifikation bei nicht-reglementierten Tätigkeiten führen. Hierunter fallen z. B. Praktika, betriebliche Nachqualifizierung etc.
Ausgleichsmaßnahme
Ausländische Fachkräfte, die in Deutschland einer reglementierten Tätigkeit nachgehen möchten und einen Bescheid mit Auflagen erhalten haben, müssen eine Ausgleichsmaßnahme durchlaufen, um eine volle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation zu erhalten. Es können z.B. Anpassungslehrgänge, Kenntnisprüfungen oder Eignungsprüfungen sein.
Anerkennungsverfahren
Im Anerkennungsverfahren (auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt) wird durch die zuständige Prüfungsstelle geprüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Der Prüfungszeitraum beträgt in der Regel drei bis vier Monate. Ist die Prüfung abgeschlossen, wird ein Bescheid mit dem Prüfungsergebnis („volle Anerkennung“, „teilweise Anerkennung“ oder „keine Anerkennung“) ausgestellt.
Gleichwertigkeitsprüfung
Siehe „Anerkennungsverfahren“.
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) ist für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen Ansprechpartner bei Fragen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die BA übernimmt unter anderem die Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen.
Als Drittstaaten werden Länder bezeichnet, die außerhalb eines internationalen Vertrages oder einer Gemeinschaft (wie zum Beispiel der Europäischen Union) stehen.
Der Aufenthaltstitel ist die Berechtigung, die Personen aus dem Ausland für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen. Aufenthaltstitel können als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden.
In der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) finden Fachkräfte, die sich noch im Ausland aufhalten, individuelle Ansprechpartner/-innen für alle Fragen und Probleme rund um das Thema der beruflichen Anerkennung in Deutschland. Die Beratungsfachkräfte der ZSBA unterstützen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, beim korrekten Ausfüllen der notwendigen Antragsdokumente und in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. So können Anerkennungssuchende ihr Vorhaben zielgerichtet planen, in der Durchführung Fehler vermeiden und dadurch Zeit sparen. Das Beratungsangebot ist gebührenfrei und unverbindlich. Die Beratungsfachkräfte der ZSBA können entweder über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ oder die E-Mail Adresse: recognition@arbeitsagentur.de erreicht werden.
Die Qualifikationsanalyse ist ein kostenpflichtiges Verfahren zur Feststellung beruflicher Qualifikationen, in dem berufsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten z. B. durch ein Gespräch mit Fachexpertinnen und -experten oder Probearbeiten für den Antrag auf Anerkennung praktisch nachgewiesen werden.
Qualifizierungsmaßnahme
Eine Qualifizierungsmaßnahme wird bei einer teilweisen Anerkennung der ausländischen Qualifikationen herangezogen. Durch theoretische oder praktische Fort- oder Weiterbildungen können Unterschiede ausgeglichen und die ausländische Qualifikation voll anerkannt werden.
Visum
Ein Visum berechtigt den Inhaber, in ein anderes Land einzureisen oder durch ein anderes Land zu reisen. In Deutschland benötigen Drittstaatsangehörige eine solche Aufenthaltsgenehmigung; für EU- und einige andere Länder gelten Ausnahmen. Je nach Aufenthaltszweck und -dauer gibt es verschiedene Arten von Visa. Verantwortlich für die Erteilung sind die deutschen Auslandsvertretungen.