Pfleger aus Kamerun bei der Arbeit

Pflegefachkräfte

Sie wollen als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über Ihre beruflichen Möglichkeiten.

Deutschland braucht Pflegefachkräfte

Zukunftssicher in der Pflege

Dank guter Lebensverhältnisse in Deutschland erfreut sich ein großer Teil der Bevölkerung bis ins hohe Lebensalter einer guten Gesundheit. Mit steigender Lebenserwartung und Alterung der Gesellschaft bei gleichzeitig immer weniger jungen Menschen, die ins Berufsleben starten, steigt aber auch die Nachfrage nach professioneller Pflege, genauso wie nach grundlegender medizinischer Versorgung. Zwar verfügt Deutschland über ein stabiles Gesundheitssystem, dennoch sind ausgebildete Pflegefachkräfte gefragter und wichtiger denn je. Krankenhäuser, Langzeitpflegeeinrichtungen und sonstige Gesundheitseinrichtungen sind stets auf der Suche nach Pflegekräften mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, um den steigenden Bedarf in den Gesundheits- und Pflegeberufen zu decken. Und der Bedarf wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Längst sind internationale Pflegefachkräfte eine wichtige Säule in deutschen Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Damit arbeiten immer mehr multikulturelle Teams in deutschen Gesundheitseinrichtungen.

Möchten Sie Teil des deutschen Gesundheitssystems werden und in multikulturellen Teams an vielen verschiedenen Standorten in Deutschland arbeiten? Dann erfahren Sie hier, wie Sie Ihre zukunftssichere Karriere im Pflegebereich starten!

Aufgaben im Pflegebereich

Als Pflegefachkraft pflegen und betreuen Sie Menschen jeden Alters in jeder Lebensphase. Mittlerweile gilt in Deutschland die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/-mann“ bzw. „Pflegefachperson“, die Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege umfasst.  

Pflegefachpersonen können in folgenden Bereichen arbeiten:

  • Stationäre Akutversorgung (z. B. Krankenhaus)
  • Stationäre Langzeitversorgung (z. B. Pflegeeinrichtung)
  • Ambulante Versorgung (ambulante Pflege bei Privatpersonen zu Hause)
  • Medizinische Rehabilitation (ambulant und stationär)
  • Palliativversorgung (ambulant und stationär)

Ihre Aufgaben im Pflegebereich umfassen die eigenständige Beobachtung, Beratung, Betreuung und Pflege von Patientinnen und Patienten in einem stationären oder ambulanten Umfeld. Hinzu kommt, je nach Spezialisierung und Qualifikation, die Dokumentation und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen sowie Durchführung ärztlicher Anordnungen und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen. Gleichzeitig stehen Sie als Pflegefachpersonal als kompetente Ansprechperson für Angehörige zur Verfügung.

Grundpflegerische Tätigkeiten nehmen in Deutschland einen hohen Anteil im Arbeitsalltag von Pflegefachpersonen ein. Hierfür sind nicht die Angehörigen oder ausschließlich Pflegehilfskräfte zuständig, sondern im großen Umfang auch Pflegefachpersonen. Zu den grundpflegerischen Tätigkeiten zählen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Förderung von Eigenständigkeit und vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxe).

Zahlen zu Pflegefachkräften in Deutschland

Zugangsvoraussetzungen für internationale Pflegefachkräfte

Pflege gehört in Deutschland zu den reglementierten Berufen. Wer in Deutschland in Pflegeberufen dauerhaft arbeiten möchte, benötigt eine staatliche Zulassung zur Berufsausübung. In der Regel müssen daher folgende formale Anforderungen erfüllt sein, um als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten zu dürfen:

  • Anerkannter Abschluss: Ihr Abschluss als Pflegefachkraft, den Sie im Herkunftsland gemacht haben, muss in Deutschland anerkannt werden. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder eine Gleichwertigkeitsprüfung auf der Grundlage Ihrer Ausbildungsdokumente durchführen lassen oder Sie verzichten darauf und absolvieren direkt eine Ausgleichsmaßnahme. Bei der ersten Option prüft die für Sie zuständige Behörde auf der Grundlage ihrer Dokumente, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig zu deutschen Abschlüssen ist. Als Referenzberuf gilt der deutsche Abschluss „Pflegefachfrau/-mann“ bzw. „Pflegefachperson“. Sollte Ihr Abschluss Unterschiede zur deutschen Ausbildung aufweisen, können Sie eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren, um einen gleichwertigen Kenntnisstand darzulegen. Bei der zweiten Option können Sie freiwillig eine Verzichtserklärung für die Prüfung auf Gleichwertigkeit unterzeichnen und erhalten damit direkt die Möglichkeit, eine Ausgleichsmaßnahme zu absolvieren. Dadurch können Sie den Verfahrensablauf verkürzen und die Verwaltungsgebühren reduzieren. Allerdings bleiben Ihre bereits erworbenen Qualifikationen (z. B. Fortbildungen) und Ihre Berufserfahrung dann unberücksichtigt. Hierdurch kann die Kenntnisprüfung oder der Anpassungslehrgang umfangreicher ausfallen, als wenn sie im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt wird. Vor Ihrer Entscheidung haben Sie das Recht auf eine Beratung. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) kann Sie zum Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung kostenfrei beraten. Die Antragstellung für die berufliche Anerkennung erfolgt bei der dafür zuständigen Stelle des Bundeslandes, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Die von dort erteilte deutsche Anerkennung gilt deutschlandweit.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse: Für die Anerkennung benötigen Sie mind. Kenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
  • Gesundheitliche Eignung: Mit einer Bescheinigung müssen Sie nachweisen, dass Sie körperlich und geistig gesund und damit für den Beruf der Pflegefachkraft geeignet sind. Dies kann ein entsprechender Nachweis aus Ihrem Herkunftsland oder ein in Deutschland ausgestelltes ärztliches Attest sein.
  • Persönliche Eignung/Zuverlässigkeit: Um Ihre Vertrauenswürdigkeit zu belegen, benötigen Sie einen Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation müssen Sie diesen durch ein Führungszeugnis bzw. Certificate of Good Standing aus Ihrer Heimat oder durch ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis erbringen.

Für die Anerkennung ist nicht die Staatsangehörigkeit entscheidend, sondern wo der Abschluss erworben wurde. Pflegefachkräfte aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz erhalten in der Regel eine automatische Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation. Sie finden alle Informationen zu Anerkennung, Prüfung, einem Zuschuss zu den Kosten des Anerkennungsverfahrens, Anpassungslehrgängen und den zuständigen deutschen Behörden auf dem mehrsprachigen Portal Anerkennung in Deutschland oder in unserer Rubrik zur Anerkennung.

Tipp

Auch im Rahmen des Projekts ProRecognition werden im Ausland qualifizierte Pflegefachpersonen zur beruflichen Anerkennung beraten.

Brauche ich ein Visum?

Als Bürgerin und Bürger der Europäischen Union, Liechtenstein, Island, Norwegen oder Schweiz benötigen Sie kein Visum bzw. keine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Staatsangehörige anderer Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen. Im Bereich „Visum“ erfahren Sie mehr über das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte.

Beachten Sie

Die Blaue Karte EU wird für Pflegefachkräfte nicht angewendet!

Haben Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragt und die Anerkennungsstelle in Deutschland hat festgestellt, dass Ihnen Qualifikationen für die volle Anerkennung fehlen? Dann informieren Sie sich, ob das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen eine mögliche Option für Sie ist.

Sollten Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation noch nicht beantragt haben, können Sie den Prozess auch erst nach der Einreise nach Deutschland starten und währenddessen bereits einen Aufenthaltstitel zur Ausübung für andere Beschäftigungen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine ausländische Berufsqualifikation mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder einen ausländischen Hochschulabschluss nachweisen können. Dieser Hochschulabschluss bzw. die Berufsqualifikation müssen in dem Staat, in dem er/sie erworben wurde, staatlich anerkannt sein. Zudem ist Voraussetzung, dass Sie bereits einen deutschen Arbeitsvertrag haben und Ihr Arbeitgeber mit Ihnen eine sogenannte Anerkennungspartnerschaft schließt. Auch müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. In der Rubrik „Visum zur Anerkennungspartnerschaft“ erhalten Sie detaillierte Informationen.

Wird Ihr Abschluss als Pflegefachkraft nicht anerkannt, können Sie auch eine Anerkennung als Pflegehilfskraft beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Rubrik zu Pflegehilfskräften.

Tipp

Möchten Sie in Deutschland nach einem passenden Arbeitgeber suchen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit der Chancenkarte zur Jobsuche nach Deutschland einreisen.

Nächste Schritte

Auf dem Tisch steht Laptop. Person wählt auf dem virtuellen Blatt einen Punkt aus.
© MarutStudio – stock.adobe.com

✔ Ihre Karriereaussichten: Mit unserem Quick-Check können Sie Ihre Möglichkeiten in Deutschland zu arbeiten und zu leben prüfen.

✔ Starten Sie den Anerkennungsprozess: In unserer Rubrik Anerkennung erfahren Sie alles rund um die Anerkennung ausländischer Qualifikationen.

✔ Jetzt bewerben: Finden Sie eine passende Stelle in unserer „Make it in Germany“-Jobbörse und nutzen Sie unsere Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung in Deutschland.

✔ Deutsche Sprache: Erhalten Sie in der Rubrik „Deutsch lernen“ wichtige Tipps, wie und wo Sie am besten Deutsch lernen! Die Plattform „IMED-KOMM“ bietet zudem einen umfassenden kostenfreien Online-Kurs Deutsch für ausländische Gesundheits- und Krankenpfleger/innen an. Außerdem gibt es die kostenlose App Ein Tag Deutsch in der Pflege vom Netzwerk IQ mit realen Szenarien und Übungen zur Kommunikation.

Vermittlung und Projekte

Es gibt einige interessante Projekte, die besondere Möglichkeiten bieten, als Pflegefachkraft aus dem Ausland in Deutschland zu arbeiten. Der Weg zur Arbeitsaufnahme in Deutschland muss jedoch nicht zwangsläufig über ein Rekrutierungsprogramm laufen: Das Customer Center der Bundesagentur für Arbeit berät, vermittelt und betreut Einwanderungsinteressierte ganz individuell.

Infobox

Falls Sie darüber nachdenken, sich zusätzliche Unterstützung beim Einwanderungsprozess nach Deutschland zu suchen, erhalten Sie in der Rubrik „Vermittlungsagenturen“ grundsätzliche Informationen über private und staatliche Vermittler in Deutschland.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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