Auf „Make it in Germany“ erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um in Deutschland zu arbeiten und zu leben - von der Jobsuche über den Visumsprozess bis zum Einleben in Deutschland. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte, um den Prozess der Einreise und Arbeitsaufnahme eigenständig vollziehen zu können.
Möchten Sie sich zusätzlich persönlich und umfassend bei dem Vermittlungsprozess begleiten lassen, haben Sie zwei Möglichkeiten – staatlich organisierte Angebote oder private Vermittlungsagenturen. Hier erhalten Sie konkrete Informationen zu beiden Optionen:
Staatlich-organisierte Vermittlung
In Deutschland ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) die staatliche Anlaufstelle für die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte. Sowohl Fachkräfte aus dem Ausland als auch Arbeitgeber in Deutschland können sich an die BA wenden, wenn sie Informationen oder Beratung benötigen. Sie können über das Kontaktformular der BA eine Anfrage unter Angabe Ihrer Deutschkenntnisse und Ihres Abschlusses absenden und erhalten dann per E-Mail eine individuelle Rückmeldung über Ihre Chancen, in Deutschland zu arbeiten. Wenn Sie passende Qualifikationen haben, werden Sie in einen Bewerbenden-Pool der BA aufgenommen.
Darüber hinaus setzt die ZAV verschiedene Projekte und Programme für bestimmte Berufsbranchen in ausgewählten Partnerländern um. Die staatlichen Vermittlungsprojekte halten sich an ethische Standards zur Rekrutierung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BA.
Privatwirtschaftliche Vermittlung
Eine weitere Möglichkeit, eine Arbeitsstelle in Deutschland zu finden und die Einreise zu organisieren, bieten private Vermittlungsagenturen. In Deutschland müssen sich private Vermittlungsagenturen nicht speziell zertifizieren oder lizensieren lassen. Wie Sie einschätzen können, ob eine Vermittlungsagentur seriös ist und Ihnen verlässliche und geeignete Dienstleistungen bietet, erfahren Sie mit Hilfe der nachfolgenden Informationen.
Gesetzliche Grundlagen in Deutschland
Das deutsche Gesetz stellt im dritten Sozialgesetzbuch (§ 296 bis § 299 SGB) einige Vorgaben an Vermittler. In § 296 SGB steht, dass zwischen Personalvermittlern und Bewerbenden ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen werden muss. In diesem Vermittlungsvertrag müssen die Kosten und Leistungen des Vermittlers transparent dargelegt werden. Außerdem sind Sie erst zur Zahlung der Vergütung verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Vorauszahlungen sind unzulässig!