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Staatsangehörigkeitsbehörde

Wenn Sie sich einbürgern lassen, erhalten Sie viele Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe in Deutschland. Einen Antrag auf Einbürgerung müssen Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde stellen. Welche Staatsangehörigkeitsbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist, erfahren Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes oder der Ausländerbehörde. Die Behörde informiert Sie individuell über Voraussetzungen, Gebühren und das Einbürgerungsverfahren.

Thema: Visum, Institution & Behörde

Hamburger Stadtlandschaft