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Wohnen und Anmelden

Finden Sie ein neues Zuhause in Deutschland. Wir zeigen Ihnen, wie Sie erfolgreich eine Wohnung oder ein Zimmer in Deutschland finden können.

In Deutschland gibt es ein großes Angebot an qualitativ hochwertigen Mietwohnungen, aber auch eine hohe Nachfrage – insbesondere in den großen Städten. Wir geben Ihnen Tipps und erläutern, was Sie vor und nach dem Einzug beachten sollten.

Die erste Unterkunft

Bis Sie eine Wohnung in Deutschland gefunden haben, können Sie zunächst auch in eine möblierte Ferienwohnung, im Hostel, Hotel oder in einer Jugendherberge unterkommen. Allerdings können Sie dort in der Regel nicht Ihren Wohnsitz anmelden. Beachten Sie, dass Sie innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft in Deutschland Ihren Wohnsitz bei der zuständigen Behörde melden müssen. (s. Abschnitt „Einziehen“).

Welche Wohnformen gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich in Deutschland zu Hause zu fühlen. Folgende Optionen haben Sie:

Mietwohnung

  • Langfristiges Wohnen (Kündigungsfrist von drei Monaten)
  • Meist nicht möbliert, nicht immer mit Küche ausgestattet

Wohnung zur Zwischenmiete

  • Befristetes Wohnen für einen vereinbarten Zeitraum
  • Meistens möbliert

Wohngemeinschaft (WG)

  • Mietdauer und Möblierung individuell und meistens flexibel
  • Gemeinsames Wohnen mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, meist günstiger als allein zu wohnen
  • Küche und Badezimmer werden meist geteilt, jeder besitzt sein eigenes privates Zimmer

Studentenwohnheim (nur für Studierende)

  • Meistens möbliert, relativ preiswert
  • Unterschiedliche Angebote: individuelle Appartements, einzelne Zimmer mit Gemeinschaftsküche und Bädern, Eltern-Kind-Appartements
  • Wohnhaus besteht meist nur aus Studierenden, gute Kontaktmöglichkeiten, manchmal auch Freizeitangebote
  • Es existieren oft Wartelisten, frühzeitiges Bewerben über das zuständige Studierendenwerk der Universität ratsam. Auch der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet zahlreiche Tipps zur Wohnungssuche

Eine WG ist insbesondere in Großstädten oftmals eine kostengünstigere Option im Vergleich zu einer eigenen Wohnung. Da die Suche nach der richtigen Wohnung länger dauern kann als geplant, bietet sich für die erste Zeit in Deutschland auch eine Ferienwohnung an oder eine möblierte Wohnung zur Zwischenmiete. Dies ist auch eine gute Möglichkeit, um die notwendigen Dokumente wie Gehaltsnachweise oder die Eröffnung eines Bankkontos etc. für die Wohnungssuche vorzubereiten.

In Wohnungsanzeigen werden häufig Bezeichnungen wie zum Beispiel „2-Zimmer-Wohnung“ verwendet. Diese bedeuten in der Regel, dass die Wohnung zwei Zimmer hat (z. B. ein Schlafzimmer und ein Wohnzimmer) und darüber hinaus über einen Küchenbereich und ein separates Badezimmer mit einer WC-Anlage verfügt. Gängige Abkürzungen finden Sie in dieser PDF-Datei erklärt.

Tipp

Insbesondere in Großstädten kann die Wohnungssuche länger dauern. Versenden Sie daher möglichst viele Anfragen, um Ihre Chance auf einen Besichtigungstermin zu erhöhen. Auch Schnelligkeit ist wichtig: Wohnungen sind oft nur ein oder zwei Tage online.

Sie können auch Eigentum kaufen. Die Preise einer Eigentumswohnung oder eines Hauses variieren nach Lage und Stadt. Eigentumswohnungen in München sind beispielsweise teurer als in anderen deutschen Großstädten. Beachten Sie beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, dass weitere Nebenkosten anfallen können, wie die Grunderwerbsteuer, Grundbuchkosten oder Notarkosten.

Für Personen mit geringem Einkommen, die über einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verfügen, gibt es unterschiedliche staatliche Förderungen. Sie können bei der Wohnungsbehörde Ihres Wohnorts einen „Wohnungsberechtigungsschein“ (WBS) beantragen, um in Sozialwohnungen zu leben. Die Miete für Sozialwohnungen ist günstiger als für Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt. Personen mit geringem Einkommen, die eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt anmieten, können als staatlichen Mietzuschuss das sogenannte „Wohngeld“ beantragen. Die Höhe des Wohngelds wird nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete sowie dem jährlichen Haushaltseinkommen berechnet. Alle Informationen zum Wohngeld erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde Ihres Wohnorts.

Wie finde ich eine Wohnung?

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer suchen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Geben Sie in die Suchmaschine „Wohnung + Name Ihrer Stadt“ oder „WG + Name Ihrer Stadt“ ein. Sie finden mit Sicherheit schnell die gängigsten Plattformen.
  • Auf Onlineplattformen können Sie die Anbieter direkt anschreiben und bereits erste Informationen über sich mitteilen, um die Chance auf eine Wohnungsbesichtigung zu erhöhen. Onlineplattformen sind in der Regel kostenlos – Sie haben jedoch meist auch die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen. Dafür sehen Sie manche Anzeigen zuerst und erhalten weitere Dienstleistungen wie eine Bewerbungsmappe oder einen Chancen-Check.
  • Fragen Sie doch auch einmal bei Ihrem Arbeitgeber nach – oft gibt es unter den Kolleginnen und Kollegen Austauschplattformen, wo auch Wohnungshinweise geteilt werden. Manchmal helfen Arbeitgeber bei der Wohnungssuche oder treten sogar als Bürge auf.
  • Auch Zeitungen können noch wertvolle Wohnungsanzeigen enthalten, die nicht online geschaltet sind. Schauen Sie am besten nach einer Tageszeitung aus Ihrer Region. Am Wochenende werden häufig am meisten Anzeigen veröffentlicht.
  • Sie können auch eine Immobilienmaklerin bzw. einen Immobilienmakler mit der Suche nach einer Wohnung beauftragen. Hierfür müssen Sie jedoch bezahlen: Meist beträgt die Provision ca. zwei bis drei Monatsmieten. Maklerinnen und Makler müssen Sie allerdings erst bezahlen, wenn Sie eine passende Wohnung gefunden haben. Dies wird in einem Maklervertrag zwischen Ihnen schriftlich festgehalten. Bleiben Sie wachsam vor unseriösen Anbietern und Betrügereien!
  • Mietwohnungen finden Sie auch bei Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften. Letztere vermieten ihre Wohnungen nur an Mitglieder. Dazu müssen Sie sich meistens persönlich dort vorstellen und werden ggf. in einer Warteliste aufgenommen. Adressen der lokalen Wohnungsunternehmen und Kundenzentren finden Sie im Internet.

Haben Sie ein passendes Wohnungsangebot gefunden? Dann kontaktieren Sie die Vermieterin oder den Vermieter per E-Mail oder telefonisch. Wenn Sie in die engere Auswahl für die Wohnung kommen, wird die Vermieterin bzw. der Vermieter Sie anschließend zu einer Wohnungsbesichtigung einladen.

Tipp

Viele Vermieterinnen und Vermieter schätzen die sogenannte „Bewerbungsmappe“. In der Mappe können Sie Kopien Ihrer Gehaltsnachweise und Informationen über sich (bspw. gültigen Identitätsnachweis und Aufenthaltstitel) einfügen. Bereiten Sie diese Mappe bereits am Anfang der Wohnungssuche vor, um auch spontan reagieren zu können. Die Bewerbungsmappe sollten Sie auch bei einer Wohnungsbesichtigung dabeihaben.

Die Wohnungsbesichtigung

Wenn Sie zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen werden, sollten Sie den Zustand der Wohnung genau überprüfen. Stimmen der Mietpreis, die Größe und die Zimmerzahl mit dem Mietangebot überein? Achten Sie auch auf Schimmel, Anschlüsse oder Mängel beispielsweise an Fenstern und Türen. Besprechen Sie den Renovierungsbedarf mit der Vermieterin oder dem Vermieter und erkundigen Sie sich, ob noch Ausbesserungen vorgenommen werden.

Lassen Sie sich bei einer Wohnungsbesichtigung am besten den Energieausweis zeigen, um abschätzen zu können, welchen Energieverbrauch das Gebäude hat. Ein Energieausweis ist ein Dokument, das bescheinigt, wie energieeffizient eine Immobilie ist. Bei einer Besichtigung sind Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Energieausweis zu zeigen.

Nach der Wohnungsbesichtigung wählt die Vermieterin oder der Vermieter dann die zukünftige Mieterin bzw. den zukünftigen Mieter aus.

Welche Dokumente benötige ich für das Mieten einer Wohnung?

In der Regel benötigen Vermieterinnen und Vermieter von Ihnen die aktuellen Gehaltsnachweise und Ihren Pass bzw. Dokument zum Aufenthaltsstatus (keine Originale, nur Kopien). Viele Vermieterinnen und Vermieter möchten auch einen Nachweis, dass Sie keine Schulden haben. In Deutschland wird dabei häufig nach der sogenannten „Schufa-Auskunft“ gefragt. Dort werden alle Schulden und Einkommen, also die Bonität, registriert. Allerdings erhält man erst einen Schufa-Eintrag, wenn man bereits seit längerer Zeit in Deutschland lebt und ein deutsches Konto hat. Weitere Informationen zur Schufa-Auskunft finden Sie hier. Wenn Sie direkt aus dem Ausland kommen, gibt es folgende freiwillige Alternativen: In einigen Fällen reicht eine Referenz Ihrer Bank aus Ihrem Herkunftsland. Falls Sie einen Verwandten in Deutschland haben, könnte dieser eventuell eine Bürgschaft für Sie ausstellen.

Falls noch keine Gehaltsnachweise vorliegen, bitten einige Vermieterinnen und Vermieter um die Kopie des Arbeitsvertrags. Die Vermieterin oder der Vermieter kann dadurch einschätzen, ob Sie regelmäßig die Miete zahlen können. Auch hier kann ein informelles Schreiben vom Arbeitgeber helfen, der Ihre Beschäftigung im Betrieb nochmals bestätigt.
Darüber hinaus verlangen viele Vermieterinnen und Vermieter eine sogenannte Mieterselbstauskunft. Dort wird nach persönlichen Angaben wie Familienstand, Kindern oder der beruflichen Tätigkeit gefragt. Es gibt jedoch auch Fragen, die unzulässig sind und die Sie nicht wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Fragen Sie am besten vor der Wohnungsbesichtigung nach, welche Dokumente benötigt werden.

Mietkosten

Der Mietpreis einer Immobilie hängt von der Wohnfläche, der Wohnlage, dem Baujahr und Zustand sowie den Einrichtungen im Gebäude ab, z. B. mit Aufzug, Haustechnikservice oder Garagenplatz. In großen Städten wie München, Frankfurt oder Berlin sind die Mieten besonders hoch. Sie können nach „Mietspiegel“ und dem Namen Ihrer Stadt im Internet suchen, um sich über aktuelle Mietpreise zu informieren.
Achten Sie bei einem konkreten Wohnungsangebot unbedingt darauf, ob der Preis „warm“ oder „kalt“ ist. Lesen Sie mehr dazu im Punkt „Mietvertrag“.

Beachten Sie

Es ist in Deutschland nicht üblich, Miete oder Kaution im Voraus zu zahlen. Laut dem Gesetz müssen Sie die Miete und die Kaution erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags und der Wohnungsübergabe bzw. Erhalt des Schlüssels zahlen. Auch Rechnungen für Wohnungsbesichtigungen existieren nicht! Wenn Sie dazu gedrängt werden, frühzeitig Geld zu überweisen, handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrugsversuch. Es werden Immobilien inseriert, die gar nicht existieren oder bereits vermietet sind. Bleiben Sie wachsam!

Mietvertrag

Mietverträge müssen in Deutschland schriftlich abgeschlossen werden. Meist legen Vermieterinnen und Vermieter Ihnen den Mietvertrag vor. Lesen Sie dieses wichtige Dokument immer sorgfältig durch!
Im Mietvertrag finden Sie folgende wichtige Punkte:

  • Dauer des Mietverhältnisses: Es gibt befristete oder unbefristete Mietverträge – allerdings sind befristete Mietverträge nur bei einem geplanten Eigenbedarf der Vermieterin/des Vermieters oder bei anstehenden großen Umbauten zulässig. Der Befristungsgrund muss im Mietvertrag genannt werden. Manche Mietverträge enthalten auch einen sogenannten Kündigungsausschluss. Zulässig ist eine Mindestmietzeit von bis zu vier Jahren, in der Sie nicht kündigen können und umgekehrt auch Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter Ihnen nicht kündigen kann.
  • Kündigungsfrist: Bei einem unbefristeten Mietvertrag müssen Sie schriftlich drei Monate vor dem geplanten Auszugsdatum kündigen. Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter muss die drei Monate Kündigungsfrist ebenfalls einhalten – falls Sie schon lange in der Wohnung leben, verlängert sich diese auf sechs oder neun Monate. Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter darf Ihnen nur fristgemäß kündigen, wenn Eigenbedarf besteht. Wenn Sie jedoch gegen den Mietvertrag verstoßen (z. B. Zahlungsversäumnisse), ist eine fristlose Kündigung möglich.
  • Kalt- und Warmmiete: Bei der Miethöhe unterscheidet man zwischen Kalt- und Warmmiete. Die Kaltmiete beschreibt die Kosten für die Raumnutzung pro Monat. Die Warmmiete enthält darüber hinaus Nebenkosten wie Wasser, Heizung, Müllentsorgung und Hausmeisterdienste. Monatlich wird die Warmmiete an die Vermieterin bzw. den Vermieter gezahlt. Meist zahlen Sie für die Nebenkosten einen Vorschuss bzw. eine Pauschale, da unklar ist, wieviel Sie im Laufe des Jahres verbrauchen. Am Ende des Jahres erhalten Sie Ihre genauen Verbrauchswerte in einer Abrechnung und bekommen entweder Geld zurück oder müssen etwas nachzahlen. Daher lohnt es sich, beim Verbrauch auf Sparsamkeit zu achten!
  • Strom und Gas müssen in der Regel separat angemeldet werden und sind meistens nicht in der Warmmiete enthalten. Der Grundversorger am Wohnort stellt Ihnen auch vor Vertragsschluss vorübergehend Strom und Gas zur Verfügung. Sie müssen diesen dennoch kontaktieren und einen Vertrag abschließen. In einigen Mietverträgen sind die Gaskosten in den Nebenkosten erhalten. Erkundigen Sie sich hier beim Vermieter oder bei der Vermieterin. Ansonsten gilt, wie bei den Nebenkosten, dass Sie vom Anbieter zu Beginn in Ihrem Verbrauch eingeschätzt werden und am Ende des Jahres eine genaue Abrechnung Ihrer Verbrauchswerte erhalten.
  • Kaution: Außerdem kann die Vermieterin oder der Vermieter von Ihnen bei Vertragsabschluss eine Kaution von maximal 3 Kaltmieten als Sicherheit verlangen. Nach Ihrem Auszug bekommen Sie diese Summe zurück, außer Sie haben zum Beispiel etwas in der Wohnung beschädigt oder die Miete nicht bezahlt.
  • Staffelmiete/Indexmiete: In Deutschland gibt es neben befristeten und unbefristeten Mietverträgen auch weitere Spezifika: Mietverträge können zum Beispiel bereits eine Anhebung der Miete beinhalten. Bei einer Staffelmiete wird genau festgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Miete um welchen Betrag erhöht wird. Es darf alle zwölf Monate erhöht werden. Die Indexmiete wird hingegen nicht vorher festgelegt, sondern orientiert sich an den Lebenshaltungskosten (Strom, Gas, Wasser, Nahrungsmittel etc.). Wenn die Lebenshaltungskosten steigen, darf die Vermieterin oder der Vermieter auch die Nettokaltmiete anheben. Es gilt der Verbraucherpreisindex und eine Mieterhöhung ist ebenfalls alle zwölf Monate mit schriftlicher Begründung möglich.
    Doch auch bei Mietverträgen ohne Index- oder Staffelmiete kann die Vermieterin oder der Vermieter die Miete nach vorheriger Begründung erhöhen. Es gibt jedoch gesetzliche Regelungen: Die Mieterhöhung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und in drei Jahren nicht höher als 15-20% sein. Nach dem Einzug darf erst nach 15 Monaten eine Erhöhung stattfinden.  
  • Übergabeprotokoll: Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen, ist ein Übergabeprotokoll. Dieses kann im Mietvertrag enthalten sein und wird von Ihnen und der Vermieterin oder dem Vermieter unterschrieben, wenn Sie einziehen. Im Übergabeprotokoll wird der Zustand der Wohnung bei Ihrem Einzug festgehalten und ob z. B. schon kleine Schäden vorliegen. Diese können Ihnen dann beim Auszug nicht in Rechnung gestellt werden. Am besten machen Sie auch Fotos beim Einzug in die Wohnung. Zusätzlich sollten Sie beim Einzug die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) notieren und fotografieren. Gleichzeitig dürfen auch Sie keine baulichen Veränderungen an der Wohnung vornehmen, z. B. anderer Bodenbelag, ohne die Erlaubnis Ihrer Vermieterin bzw. Ihres Vermieters. Kleinere Änderungen und Verschönerungen sind oftmals nach Absprache möglich.

Sie benötigen Beratung? Regionale Mietvereine oder der Mieterschutzbund beraten zu Rechten und Pflichten beim Mieten, wie zum Beispiel beim Mietvertrag, Mieterhöhungen oder auch Kündigungen. Nach einer kostenlosen Erstberatung ist für eine weitergehende rechtliche Unterstützung durch den Mietverein oder Mieterschutzbund eine geringfügig kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich. Auch die gemeinnützige Verbraucherzentrale kann Sie kostengünstig beraten.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des „Mieterschutzbundes“ oder der Verbraucherzentrale.

Hausordnung und Mülltrennung

Hausordnungen können Teil des Mietvertrags sein und sollen das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus regeln. Bitte beachten Sie die Regelungen und Pflichten, um Streit im Haus zu vermeiden und keine Kündigung zu riskieren. Beispielsweise kann es sein, das im Haus und somit auch in Ihrer Wohnung ein Rauchverbot herrscht.

In der Regel sind folgende Inhalte in einer Hausordnung enthalten:

  • Ruhezeiten: Zwischen 22 Uhr und 06 Uhr herrscht in Deutschland eine gesetzliche Nachtruhe. Sie dürfen dann also nicht zu laut sein. Falls Sie nächtliche Feiern planen, informieren Sie vorab Ihre Nachbarn, um sie vorzubereiten.
  • Lüften/Heizen: Viele Hausordnungen schreiben Ihnen vor, wie Sie sachgemäß lüften und heizen, um Schimmel zu vermeiden.
  • Nutzung von Gemeinschaftseigentum: Bei gemeinsam genutzten Waschküchen, Fahrradkellern oder Gartenflächen kann die Vermieterin oder der Vermieter bestimmte Beschränkungen vorschreiben. So kann genau definiert werden, wo Wäsche getrocknet werden darf oder welche Gartenmöbel aufgestellt werden dürfen.
  • Haustiere: Kleintierhaltung (Hamster, Kaninchen, Wellensittiche etc.) ist grundsätzlich immer erlaubt und bedarf keiner besonderen Rücksprache. Bei größeren Tieren, wozu auch Hunde und Katzen zählen, benötigen Sie jedoch in der Regel die Genehmigung Ihrer Vermieterin bzw. Ihres Vermieters. Prüfen Sie hierzu Ihren Mietvertrag.
  • Mülltrennung: Die ordentliche Mülltrennung ist in Deutschland Pflicht und dient dem Umweltschutz. Sie müssen Ihren Müll in die dafür vorgesehene Tonne werfen. Ansonsten kann Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter Sie abmahnen oder sogar kündigen. Denn Vermieterinnen und Vermieter müssen bei falscher Mülltrennung höhere Kosten für die Müllentsorgung bezahlen. In „Nützliches Alltagswissen“ erfahren Sie mehr über Mülltrennung in Deutschland.

Besuch und Familiennachzug

Wenn länger als sechs Wochen am Stück eine Besucherin oder ein Besucher bei Ihnen wohnt, sollten Sie dies mit Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter abstimmen. Für eine Untervermietung der Wohnung müssen Sie immer die Genehmigung der Vermieterin oder des Vermieters einholen. Auch kann Dauerbesuch zu einer Erhöhung der Miete und Nebenkosten führen.

Wenn Sie planen, Ihre Familie nach Deutschland zu holen, sollten Sie dies ebenfalls mit Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter besprechen. Wenn sich Ihr Haushalt vergrößert, können die Nebenkosten angehoben werden. Auch darf die Wohnung nicht als überbelegt gelten. Pro Person müssen etwas acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen, für Kinder unter sechs Jahren sechs Quadratmeter.

Einziehen

  • Anmelden bei der Meldebehörde: Jede Person, die in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts tun. Hierfür brauchen Sie einen gültigen Ausweis. Bei Mietwohnungen müssen Sie auch eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung einreichen. Das ist ein Dokument, in dem die Vermieterin oder der Vermieter bestätigt, wann Sie wo einziehen. Das Formular und die Adresse der zuständigen Meldebehörde finden Sie in der Regel auf der Website der Stadt, in die Sie ziehen. Termine werden oft online vergeben.
  • Anmelden beim Energie- und Wasserversorger: Wenn Strom, Warmwasser oder Heizgas nicht in den Mietnebenkosten enthalten sind, müssen Sie sich selbst einen Anbieter suchen und mit ihm einen Vertrag abschließen. Doch keine Sorge: Sie stehen am ersten Tag Ihres Einzugs nicht ohne alles da. Sie erhalten in einer neuen Wohnung automatisch Strom, Wasser und Gas des örtlichen Grundversorgers zu dessen Konditionen. Sie können einen Anbieter nach Einzug suchen und dafür kostenlose Vergleichsportale im Internet nutzen. Die Kündigungsfrist beim Grundversorger beträgt zwei Wochen.
  • Anmelden von Telefon, Internet und (Kabel-)Fernsehen: In Deutschland gibt es verschiedene Anbieter. Vergleichen lohnt sich – Online-Portale helfen hier weiter. Ein Tipp: Die Einrichtung des Telefon-, TV- und Internetanschlusses kann mehrere Wochen dauern. Wenn möglich, suchen Sie daher am besten vor dem Einzug nach einem geeigneten Anbieter.
  • Rundfunkgebühren: In Deutschland ist man verpflichtet, für Radio, Fernsehen und Internet eine Gebühr (ca. 18 Euro pro Monat) an den öffentlich-rechtlichen „Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio“, die sogenannte „GEZ-Gebühr“ zu zahlen. Alle Hausbewohnerinnen und Hausbewohner müssen sich einzeln registrieren. Die Gebühr wird jedoch pro Wohnung abgerechnet, unabhängig von der Personenzahl. Wenn bereits Ihre Mitbewohnerin oder Ihr Partner die Gebühr bezahlt, können Sie deren bzw. dessen Beitragsnummer bei Ihrer Registrierung angeben und die Kosten unter sich aufteilen. Auch wenn Sie die Angebote nicht nutzen oder keinen Fernseher haben, müssen Sie die Gebühr bezahlen. Sie dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie erhalten nach Ihrem Einzug einen Brief vom Beitragsservice, wo Sie eine Erklärung zur Anmeldung erhalten. Weitere Infos zur Anmeldung finden Sie hier. In der Fußzeile der Website lässt sich auch die Sprachauswahl ändern. Blinde oder hörbeeinträchtige Personen können eine Ermäßigung beantragen. Bestimmte Personengruppen mit geringem Einkommen können sich von den Gebühren befreien lassen.

Unterstützung finden

Eine Wohnung zu finden, ist nicht immer leicht! Falls Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich z. B. an eine Migrationsberatungsstelle für Erwachsene (MBE) in Ihrer Nähe wenden. Dort wird Ihnen auch bei anderen Anliegen wie Deutsch lernen oder Gesundheit geholfen. Es existiert zudem eine MBE-App, die Beratungen online anbietet.

Außerdem gibt es in vielen deutschen Städten Welcome Center, die teilweise ebenfalls Tipps zur Wohnungssuche geben. Das Goethe-Institut hat zudem an einigen Standorten in Deutschland „Willkommenscoaches“. Sie organisieren zusammen mit Kooperationspartnern Veranstaltungen zu Themen wie Wohnen, Arbeiten oder Gesundheit.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

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