Arbeiten als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler in Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland zählt weltweit zu den attraktivsten Ländern für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Mit einer verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit, sehr guten Forschungsinfrastrukturen, guten Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven bietet Deutschland Ihnen viele Möglichkeiten, Ihre Karriere in der Wissenschaft oder der Wirtschaft voranzubringen. Deutschland möchte auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Perspektive bieten, die in ihrer Heimat nicht die Möglichkeit sehen frei zu arbeiten.
Anstellung an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung: Natürlich können Sie sich auch auf eine offene Stelle an einer deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung bewerben. Viele Universitäten und Fachhochschulen suchen nach internationaler Verstärkung. Eine Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter können Sie auch mit einer Doktorarbeit kombinieren. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind häufig international geprägt und bieten sowohl Stellen als auch Stipendien.
Gastdozentur an einer Hochschule: Als Gastdozentin oder Gastdozent können Sie für eine begrenzte Zeit an deutschen Hochschulen eine Lehr- und Forschungstätigkeit ausüben. Eine Gastdozentur hat für alle Seiten Vorteile: Die Studierenden an der Universität profitieren von Ihrer Fachkenntnis und Ihrer interkulturellen Perspektive. Sie selbst wiederum können an einer deutschen Hochschule neue Erfahrungen sammeln, fachliche und methodische Impulse für Ihre eigene Arbeit gewinnen.
Anstellung im FuE-Bereich eines Unternehmens: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben gute Aussichten, eine Stelle in deutschen Unternehmen zu finden. Besonders gefragt sind Fachkräfte in Bereichen, in denen es in Deutschland nicht genügend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gibt. Dazu zählen Ingenieure und IT-Spezialisten.
Wenn Sie an einer forschenden Tätigkeit in Deutschland interessiert sind, besuchen Sie auch das Portal Research in Germany.
In 5 Schritten zur Forschung in Deutschland
1. Job suchen:
Wenn Sie in Deutschland in der Forschung arbeiten wollen, sollten Sie am besten schon in Ihrer Heimat mit der Stellensuche anfangen. Im Internet finden Sie zahlreiche Jobportale, die eine Stellensuche speziell für Forschung und Wissenschaft anbieten. Eine Übersicht über diese Jobportale erhalten Sie auf der Website Research in Germany.
2. Finanzierung und Förderung:
Um in Deutschland als Forscherin oder Forscher zu arbeiten, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Leben hier finanzieren können. Viele wissenschaftliche Angestellte werden in Deutschland nach Tarifverträgen bezahlt und können daher bei einer Vollzeitstelle mühelos Ihren Forschungsaufenthalt finanzieren. Die Finanzierung Ihres Forschungsaufenthalts können Sie auch über ein Forschungsstipendium sichern. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie in Deutschland für einen bestimmten Zeitraum ein Projekt umsetzen wollen. Viele Institutionen fördern internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete. Eine Übersicht finden Sie auf der Website Research in Germany.
3. Visum:
Ob Sie für Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland ein Einreisevisum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer braucht ein Visum?“. In der Regel ist ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, wenn Sie nicht aus der EU, EWR oder der Schweiz stammen.
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands und der USA können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei nach Deutschland einreisen. In diesem Fall können Sie vor Aufnahme Ihrer Beschäftigung die erforderliche Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Möchten Sie unmittelbar nach Einreise Ihre Beschäftigung aufnehmen, kann in Einzelfällen auch die Beantragung eines entsprechenden Visums vor der Einreise in Frage kommen.
Um als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler in Deutschland zu arbeiten, können Sie das Visum zum Forschen mit einer Aufnahmevereinbarung der Forschungseinrichtung oder einem entsprechenden Vertrag beantragen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen, können Sie auch die Blaue Karte EU beantragen. In diesem Fall können Sie selbst wählen, welcher Aufenthaltstitel besser zu Ihrer individuellen Situation passt.
Als Doktorandin oder Doktorand haben Sie ebenfalls ein Wahlrecht zwischen einem Visum zum Studieren oder einem Visum zum Forschen, in Abhängigkeit davon, für welchen der Aufenthaltstitel sie die Voraussetzungen erfüllen.
4. Perspektiven für die Familie:
Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Staats haben Ihre Ehepartner und Kinder dieselben Rechte auf Freizügigkeit wie Sie und können ohne Visum mit Ihnen hierherziehen. Wenn Sie nicht aus der EU stammen, aber als Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis haben, hat auch Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie oder er in Deutschland jede Arbeitsstelle annehmen kann. Und Ihre Kinder können Sie selbstverständlich auch mitbringen. Weitere Informationen über Schule und Kinderbetreuung erhalten Sie in der Rubrik „Mit der Familie in Deutschland leben“.
Karrierechancen für Ehepartner: Viele Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland unterstützen auch Ihre Partnerin oder Ihren Partner bei der Stellensuche. So genannte Dual Career Services und auch die Welcome Center der Hochschulen begleiten Ihre Familie und Sie auf dem Weg nach Deutschland und unterstützen Sie beim Einleben. Im Dual Career Netzwerk Deutschland (DCND) sind derzeit ungefähr vierzig Hochschulen und Forschungseinrichtungen vertreten. Sollte Ihr Wunscharbeitgeber nicht auf dieser Liste vertreten sein, fragen Sie ihn doch einmal direkt nach seinen Unterstützungsangeboten zum Thema Familie.
5. Sprachkenntnisse:
Deutschkenntnisse müssen Sie als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler normalerweise nicht nachweisen, weil in internationalen Forschungsteams häufig Englisch gesprochen wird. Auch Ihre Ehepartner müssen keine Deutschkenntnisse haben. Aber natürlich hilft Ihnen die deutsche Sprache beim Austausch mit deutschen Kolleginnen und Kollegen, den Studierenden oder den Beschäftigten in Unternehmen und Verwaltung. Sprachkenntnisse helfen Ihnen und Ihrer Familie ebenso, sich in Deutschland einzuleben und ein neues Zuhause und Freunde zu finden. Nützliche Tipps zum Thema „Deutsche Sprache“ finden Sie hier im Portal.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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Gastdozentur
Gastdozenten sind Lehrende aus dem Ausland, die für eine gewisse Zeit einen Lehrauftrag an einer deutschen Hochschule ausüben. Dadurch werden die Vernetzung der Wissenschaft und die Internationalisierung der Lehre gefördert.
Eine Ausländerbehörde (oder Ausländeramt) ist eine Behörde, die zur Aufgabe hat, das Aufenthaltsgesetz auszuführen und den Rechtsstatus von Zuwanderinnen und Zuwanderern zu klären. Ausländerbehörden gibt es in der Regel in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt.
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben das Recht auf Freizügigkeit, d.h. sie können sich in der Europäischen Union frei bewegen und in jeden Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten.
Der Aufenthaltstitel ist die Berechtigung, die Personen aus dem Ausland für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen. Aufenthaltstitel können als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden.
Eine Aufnahmevereinbarung wird zwischen einer anerkannten Forschungseinrichtung und einer internationalen Forscherin beziehungsweise einem Forscher geschlossen. Sie dient als Grundlage für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Forschung.
Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Titel, die die Bestimmung für die Einreise und Aufenthalt regeln: die Aufenthaltserlaubnis ist einer davon. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.
Die auf Make it in Germany gelisteten Welcome Center (auch Welcome Services) sind Einrichtungen, die Fachkräfte und deren Familien bei der Ankunft in einer neuen Region bzw. einem Bundesland direkt vor Ort mit vielseitigen Dienstleistungen unterstützen. Einige Welcome Center haben weitere Zielgruppen wie z.B. Studierende und Auszubildende aus dem Ausland. Außerdem stehen sie Unternehmen mit Informationen zur Anwerbung im Ausland, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Integration internationaler Fachkräfte und zum Aufbau einer Willkommenskultur zur Seite. Welcome Center gibt es an diversen Standorten in der gesamten Bundesrepublik. Sie haben unterschiedliche Organisationsformen und werden in der Regel von Kommunen oder Bundesländern gefördert.
Ein Visum berechtigt den Inhaber, in ein anderes Land einzureisen oder durch ein anderes Land zu reisen. In Deutschland benötigen Drittstaatsangehörige eine solche Aufenthaltsgenehmigung; für EU- und einige andere Länder gelten Ausnahmen. Je nach Aufenthaltszweck und -dauer gibt es verschiedene Arten von Visa. Verantwortlich für die Erteilung sind die deutschen Auslandsvertretungen.