In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: in freien Berufen oder als Gewerbegründung. Was für Sie die richtige Art ist, erfahren Sie im Artikel „Gründungsarten“.
Falls Sie ein Gewerbe gründen möchten, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde einen „Aufenthaltstitel zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit“. Um diesen zu bekommen, müssen Sie, neben allgemeinen Voraussetzungen, folgende Bedingungen erfüllen und am besten überzeugend in Ihrem Businessplan darstellen:
- Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
- Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
- Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.
Beratungsstellen, zum Beispiel eine Wirtschaftsvereinigung, die in Ihrer Zielregion ansässig ist, helfen Ihnen bei der Frage, ob Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Sind Sie Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule oder haben einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Forschung?
Wenn Ihre Existenzgründung im Zusammenhang mit Ihren im Studium erworbenen Kenntnissen oder Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit steht, müssen Sie ebenfalls einen „Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit“ beantragen. Die oben genannten Voraussetzungen müssen Sie nicht erfüllen.