Als Fahrerin oder Fahrer für LKW oder Kraftomnibusse haben Sie gute Chancen, in Deutschland einen passenden Job zu finden. Ob Sie ein Visum für die Einreise oder eine Erlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Aufnahme einer Beschäftigung als Berufskraftfahrer erfüllen?
- Sie besitzen die hierfür erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE und
- Sie können die (beschleunigte) EU- oder EWR-Grundqualifikation zum Fahren bestimmter Fahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr nachweisen.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz besitzen und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Beschäftigung im Güter- oder Personenkraftverkehr aufnehmen. Sie können in der Jobbörse nach passenden Stellenangeboten suchen.
Welchen Aufenthaltstitel benötigen Drittstaatsangehörige?
Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz besitzen, können Sie bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer arbeiten, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Erteilung des erforderlichen Aufenthaltstitels nach § 19c Abs. 1 AufenthG für diese Beschäftigung zugestimmt hat (§ 24a Abs. 1 BeschV).