Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Sonderregelung für Berufskraftfahrer

Sie möchten in Deutschland als Berufskraftfahrer arbeiten? Das ist auch ohne formale Ausbildung möglich. Erfahren Sie hier mehr.

Als Fahrerin oder Fahrer für LKW oder Kraftomnibusse haben Sie gute Chancen, in Deutschland einen passenden Job zu finden. Ob Sie ein Visum für die Einreise oder eine Erlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Aufnahme einer Beschäftigung als Berufskraftfahrer erfüllen?

  • Sie besitzen die hierfür erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE und
  • Sie können die (beschleunigte) EU- oder EWR-Grundqualifikation zum Fahren bestimmter Fahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr nachweisen. 

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz besitzen und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Beschäftigung im Güter- oder Personenkraftverkehr aufnehmen. Sie können in der Jobbörse nach passenden Stellenangeboten suchen.

Welchen Aufenthaltstitel benötigen Drittstaatsangehörige?

Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz besitzen, können Sie bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer arbeiten, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Erteilung des erforderlichen Aufenthaltstitels nach § 19c Abs. 1 AufenthG für diese Beschäftigung zugestimmt hat (§ 24a Abs. 1 BeschV). 

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Die Zustimmung der BA wird im Visumverfahren als ein internes Behördenverfahren eingeholt. Dafür müssen Sie in der Regel nichts tun.

Wenn Sie sich noch in Ihrem Herkunftsland befinden, informieren Sie sich über den Ablauf des Visumverfahrens beziehungsweise über die Voraussetzungen für die Einreise. 

Wann können Sie zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen einreisen?

Wenn Sie weder die erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis noch die EU-/EWR- (beschleunigte) Grundqualifikation besitzen, können Sie beides durch erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland erwerben.

Nachdem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat innerhalb von sechs Monaten in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen.  

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Ist der Ausstellerstaat Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis nicht in der Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung enthalten, muss für die Umschreibung eine theoretische und praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Im Gegenteil ist die Umschreibung oftmals prüfungsfrei möglich oder zumindest erleichtert.

Parallel zu den Qualifizierungsmaßnahmen und zur Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis können Sie bei einem Unternehmen beschäftigt werden. Ihrer Beschäftigung wird durch die BA zugestimmt, wenn die nach § 24a Abs. 2 BeschV geforderten und folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie haben einen Arbeitsvertrag, der neben der Beschäftigung im Unternehmen die Verpflichtung vorsieht, an Maßnahmen zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation und der deutschen Fahrerlaubnis teilzunehmen. Während dieser Zeit können Sie noch nicht als Berufskraftfahrerin beziehungsweise Berufskraftfahrer arbeiten.
  • Die Arbeitsbedingungen während der Qualifizierungsmaßnahmen sind so ausgestaltet, dass die deutsche Fahrerlaubnis und die (beschleunigte) Grundqualifikation innerhalb von 15 Monaten erlangt werden können.
  • Sie haben bei demselben Arbeitgeber ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine Beschäftigung im Güterkraftverkehr (LKW-Fahrerin oder -Fahrer) oder im Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (Busfahrerin oder Busfahrer) im Anschluss an die Erteilung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und die Erlangung der Grundqualifikation.
  • Sie besitzen bereits eine ausländische Fahrerlaubnis als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer in Ihrem Heimatland.

Haben Sie während einer früheren Beschäftigung in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz die (beschleunigte) Grundqualifikation bereits erworben und ist diese noch gültig, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einreisen und als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer arbeiten. Sie müssen dann innerhalb von sechs Monaten Ihre ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland umschreiben lassen. Welche Unterlagen Sie in einem solchen Fall im Visumverfahren vorlegen müssen, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.

Wenn Sie 45 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie ein bestimmtes Bruttojahresgehalt für die Beschäftigung in Deutschland erhalten oder einen Nachweis über eine bislang erworbene ausreichende Altersversorgung erbringen können. Dieses Mindestgehalt liegt im Jahr 2024 bei 49.830 Euro.

Welche Perspektiven bietet der Aufenthaltstitel zum Arbeiten als Berufskraftfahrer?

Solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht, kann in der Regel Ihr Aufenthaltstitel verlängert werden. Nach fünf Jahren Beschäftigungszeit können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Dafür gelten die allgemeinen Bestimmungen nach § 9 AufenthG.

Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik  „Familiennachzug“ nachlesen.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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