Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung

Sie würden gerne eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren? Dafür gibt es ein spezielles Visumantragsverfahren, das Sie hier nachlesen können.

Eine Berufsausbildung in Deutschland bietet viele Chancen und bereitet Sie bestens auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. So haben Sie Möglichkeit, eine schulische oder eine betriebliche Berufsausbildung zu absolvieren. In beiden Fällen kann ein Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG erforderlich sein.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Absolvieren einer Berufsausbildung erfüllt werden?

  • Konkreter Ausbildungsplatz in Deutschland: Sie können einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland nachweisen.
  • Nachweis der Sprachkenntnisse: Sie erfüllen die für die qualifizierte Berufsausbildung erforderlichen Sprachanforderungen. In der Regel werden deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) gefordert. Dies gilt, wenn die Bildungseinrichtung Ihre Sprachkenntnisse nicht bereits geprüft hat oder kein vorbereitender Deutschkurs absolviert wird.
  • Sicherung des Lebensunterhalts: Ihr Lebensunterhalt muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein: In der Regel müssen Sie nachweisen, dass Ihnen im Monat mindestens 959 Euro (Jahr 2025) zur Verfügung stehen. Handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung, kann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden. Bei einer betrieblichen Berufsausbildung erhalten Sie eine Vergütung, welche als Nachweis gelten kann. Sollte Ihre künftige Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, können Sie die Differenz kompensieren, indem Sie ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung zusätzlich vorweisen.

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Bei betrieblicher Berufsausbildung wird im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt werden. Dies ist ein internes Behördenverfahren – Sie müssen dafür nichts tun. 

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.

Welche Perspektiven bietet das Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung?

Für die Absolvierung einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung wird die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der angestrebten Berufsausbildung erteilt. 

Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer Berufsausbildung können Sie bis zu 20 Stunden in der Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen, wenn diese unabhängig von Ihrer Berufsausbildung ist.

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Wenn Sie eine betriebliche qualifizierte Berufsausbildung absolvieren, dann dürfen Sie mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen vorbereitenden Deutschsprachkurs in Deutschland besuchen (§ 16a Abs. 1 S. 4 AufenthG). Das kann ein staatlich geförderter Berufssprachkurs sein, oder ein anderer Sprachkurs zur gezielten Vorbereitung auf die Ausbildung.

Haben Sie Ihre Berufsausbildung erfolgreich absolviert, können Sie bis zu 18 weitere Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Beschäftigung zu finden. Dafür ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG erforderlich. Diese beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.

Beachten Sie

Haben Sie eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf erfolgreich abgeschlossen, wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche für bis zu 12 Monate erteilt. Diese kann einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden.  

Während der Arbeitsplatzsuche in Deutschland dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Sobald Sie eine qualifizierte Stelle gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung beantragen, ohne aus Deutschland ausreisen zu müssen. Wenn Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung im einem Gesundheits- oder Pflegeberuf als Pflegehelferin oder Pflegehelfer beschäftigt werden, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für sonstige Beschäftigung nach §19c Abs.1 AufenthG i.v.m. §22a Beschv.

Welche weiteren Optionen Sie nach der Absolvierung einer Berufsausbildung in Deutschland haben, erfahren Sie in der Rubrik „Perspektiven nach der Ausbildung“.

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Wenn Sie in Deutschland erfolgreich eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können Sie bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten (§ 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG), wenn Sie auch die übrigen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllen.

Auf einen Blick: Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung erhalten können. 

Visum zur Ausbildungsplatzsuche

Sie wollen in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren, haben aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden? Mit einem Visum zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche nach § 17 Abs. 1 AufenthG können Sie nach Deutschland kommen, um sich in Deutschland auf Stellen zu bewerben und einen passenden Ausbildungsplatz zu finden.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Ausbildungsplatzsuche erfüllt werden?

  • Nachweis des Schulabschlusses: Sie besitzen einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule.
  • Nachweis der Sprachkenntnisse: Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
  • Altersgrenze: Sie haben das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sicherung des Lebensunterhalts: Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des Aufenthalts gesichert. Der Nachweis kann durch die Eröffnung eines Sperrkontos mit mindestens 1.091 Euro pro Monat (Jahr 2025) oder durch eine Verpflichtungserklärung erbracht werden.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.

Welche Perspektiven bietet das Visum zur Ausbildungsplatzsuche?

Mit dem Visum beziehungsweise der Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche können Sie bis zu neun Monate nach Deutschland einreisen, um sich vor Ort auf eine Ausbildungsstelle zu bewerben. Während dieser Zeit dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche eine Beschäftigung ausüben. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen auszuüben.

Auf einen Blick: Visum zur Ausbildungsplatzsuche

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche erhalten können.

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