Nehmen Sie eine qualifizierte Beschäftigung auf
Deutschland ist ein attraktiver Standort zum Arbeiten. Die Wirtschaft ist stabil, es herrschen gute Arbeitsbedingungen und durch das Sozialversicherungssystem sind Sie und Ihre Familie gut abgesichert. Unternehmen in Deutschland suchen nach kompetenten Mitarbeitenden und benötigen gut ausgebildete Fachkräfte wie Sie!
Sie schließen in Kürze ihr Studium ab und haben noch keinen passenden Arbeitsplatz gefunden?
Wenn Sie in Deutschland bleiben möchten, dann können Sie nach Ihrem Abschluss nach einer Arbeit suchen, die zu Ihrem Studium passt. Für eine erfolgreiche Jobsuche sollten Sie ansprechende Bewerbungsunterlagen zusammenstellen, um sich potenziellen Arbeitgebern bestmöglich zu präsentieren. Wie Sie eine Bewerbung schreiben und weitere Tipps zur Arbeitsplatzsuche finden Sie in der Rubrik „Jobsuche“. In unserer Jobbörse können Sie außerdem direkt nach offenen Stellen suchen und sich bewerben.
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, haben Sie die Möglichkeit, eine bis zu 18 Monate gültige Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem Job zu erhalten. Während dieser 18 Monate dürfen Sie jede Art von Tätigkeit aufnehmen. Beachten Sie, dass diese Form der Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden kann. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zu bekommen:
- Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Einige Ausländerbehörden bieten dazu auch Informationen im Internet an.
Sie haben bereits einen passenden Arbeitsplatz gefunden?
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie mit einem qualifizierten Jobangebot eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU beantragen. Beachten Sie dabei, dass die Beschäftigung nicht im fachlichen Zusammenhang mit Ihrer Qualifikation stehen muss (Ausnahme: Blaue Karte EU). Allerdings benötigen Sie eine Berufsausübungserlaubnis, wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten. Folgende Nachweise müssen Sie vorlegen:
- Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Arbeitsvertrag)
Da die Auswahl des Aufenthaltstitels maßgeblich durch Ihre persönliche Situation bestimmt wird, sollten Sie sich bei der Antragstellung durch Ihre Ausländerbehörde beraten lassen. Auch wenn Sie ein Jobangebot in Teilzeit haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wichtig ist, dass die voraussichtliche Gehaltshöhe für den Lebensunterhalt ausreicht. Darüber entscheidet allein die Ausländerbehörde.