Beachten Sie: Es gibt kein festes Höchstalter für eine Ausbildung. Auch Personen, die bereits ein Studium oder Berufserfahrung haben, können grundsätzlich eine Ausbildung machen. Sind Sie über 45 Jahre alt? Dann sollten Sie (falls Sie ein Visum benötigen), auf die Anforderungen an ein Mindestgehalt oder eine Altersvorsorge achten, da das Gehalt in der Ausbildung die Grenzen in der Regel unterschreitet.
Schulabschluss
Wenn Sie eine Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten, benötigen Sie in der Regel einen Schulabschluss einer allgemeinbildenden Schule. Dabei ist zu beachten, dass das deutsche Schulsystem zwischen verschiedene Arten von Abschlüssen unterscheidet.
Was die Voraussetzungen für die Ausbildung betrifft, gibt es einige Unterschiede, abhängig von der Art der Ausbildung:
Duale Ausbildung: Für die duale Ausbildung in einem Unternehmen benötigen Sie nach deutschem Recht keinen bestimmten Schulabschluss und daher auch keine Anerkennung. Jedes Unternehmen entscheidet grundsätzlich selbst, welche Kriterien Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen. In der Praxis verlangen viele Betriebe einen mittleren Schulabschluss. In besonders beliebten oder anspruchsvollen Berufen kann auch ein höherer Schulabschluss verlangt werden. Wenn die Ausbildungsbetriebe einen bestimmten Schulabschluss verlangen, kann eine Anerkennung dieses Abschlusses erforderlich sein.
Schulische Ausbildung: Für eine schulische Ausbildung müssen Sie zuvor eine allgemeinbildende Schule abgeschlossen haben und diesen Abschluss offiziell anerkennen lassen. Welchen Schulabschluss Sie konkret benötigen, hängt vom Beruf ab.
Abgesehen von Ihrem Schulabschluss werden für eine Berufsausbildung in der Regel keine weiteren Abschlüsse verlangt. Falls Sie allerdings weitere Abschlüsse haben, so kann das für Sie von Vorteil sein, da Sie durch hohe Qualifikationen positiv auffallen können.
Beachten Sie
Egal ob schulische oder duale Ausbildung: Es ist wichtig, dass Sie die konkreten Anforderungen für die Ausbildung in Ihrem Wunschberuf herausfinden. Mit dem Namen des Berufs bzw. der Ausbildung können sie recherchieren, welcher Schulabschluss normalerweise erwartet wird und ob Sie weitere Voraussetzungen erfüllen müssen. Eine gute Quelle dafür ist die Seite BERUFENET
So funktioniert die Anerkennung von Schulabschlüssen
Für die Anerkennung von Schulzeugnissen sind die Zeugnisanerkennungsstellen der 16 Bundesländer zuständig. Sie müssen daher bereits vor der Anerkennung entweder eine Meldeadresse in Deutschland oder eine konkrete Zusage für einen Ausbildungsplatz haben. Nur so wird Ihr Antrag von der Behörde angenommen.
Schritt 1: Zuständige Stelle finden: Die Adresse der für die Anerkennung Ihres Schulabschlusses zuständigen Behörde finden Sie in der deutschsprachigen Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Tipp: Lassen Sie sich die gesamte Website mit einem KI-Tool übersetzen.
Wählen Sie unter ‚Bundesländer‘ das Bundesland aus, in dem Sie die Ausbildung absolvieren werden.
Klicken Sie unter ‚Zuständigkeiten‘ auf ‚Zeugnisanerkennung‘. (Es gibt verschiedene Kategorien: Klicken Sie sich durch schauen Sie, was zu Ihrer Situation passt. Lesen Sie dafür auch die Kommentare.)
Schritt 2: Informieren: Wenn Sie Ihre Behörde gefunden haben, informieren Sie sich dort über das Vorgehen und die erforderlichen Dokumente.
Schritt 3: Antrag stellen: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Schritt 4: Bescheinigung erhalten: Wenn Ihr Schulabschluss einem deutschen Abschluss gleichwertig ist, bekommen Sie eine Bescheinigung.
Sprachkenntnisse
Wenn Sie sich in Deutschland für eine Ausbildung bewerben möchten, sind die Deutschkenntnisse unverzichtbar. Denn in Betrieben, Berufsschulen und Fachschulen wird Deutsch gesprochen, die Prüfungen finden ebenfalls in deutscher Sprache statt. In der Regel sollten Sie mindestens ein B1-Niveau nachweisen. Je höher das Deutschniveau, desto einfacher wird es Ihnen fallen, die Ausbildungsinhalte gut zu verstehen. Hier finden Sie die Standorte der Goethe-Institute und unter „Deutschkurse“ finden Sie eine Reihe von Online-Lernangeboten. Auch ein Sprachkurs in Deutschland als Vorbereitung auf die Ausbildung ist möglich.
Visum
Bürgerinnen und Bürger der EU, Liechtensteins, Islands, Norwegens oder der Schweiz
Für die Einreise nach Deutschland und für die Aufnahme einer Ausbildung benötigen Sie kein Visum. Wenn Sie in Deutschland wohnen wollen, müssen Sie sich bei einem Einwohnermelde- oder Bürgeramt anmelden. Wie Sie das machen, erfahren Sie hier.
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Altersvorsorge
Die Altersvorsorge dient der finanziellen Absicherung im Alter. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, in der grundsätzlich alle Arbeitnehmenden in Deutschland pflichtversichert sind, kann zusätzlich über eine private Rentenversicherung vorgesorgt werden. Der zu leistende Beitrag bemisst sich sowohl bei der gesetzlichen als auch der privaten Versicherung an den individuellen Einkommensverhältnissen.
Visum
Ein Visum berechtigt den Inhaber, in ein anderes Land einzureisen oder durch ein anderes Land zu reisen. In Deutschland benötigen Drittstaatsangehörige eine solche Aufenthaltsgenehmigung; für EU- und einige andere Länder gelten Ausnahmen. Je nach Aufenthaltszweck und -dauer gibt es verschiedene Arten von Visa. Verantwortlich für die Erteilung sind die deutschen Auslandsvertretungen.
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen.
anabin ist eine Datenbank, die Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise anbietet. Mithilfe dieser Datenbank können Behörden, Unternehmen und Privatpersonen eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einstufen.
Bundesland
Ein Bundesland (oft auch nur „Land“) ist ein Gliedstaat mit eigenem Parlament (Landtag), eigener Verfassung und Regierung sowie teilweise eigenen Gesetzen. Die Ausübung der gesamten Staatsgewalt teilt sich im Sinne des Föderalismus auf den Bund und die Bundesländer auf. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern.
Drittstaat
Als Drittstaaten werden Länder bezeichnet, die außerhalb eines internationalen Vertrages oder einer Gemeinschaft (wie zum Beispiel der Europäischen Union) stehen.
Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Titel, die die Bestimmung für die Einreise und Aufenthalt regeln: die Aufenthaltserlaubnis ist einer davon. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.