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Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist von Mitgliedern oder Angehörigen einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft zu zahlen. Sie wird vom Finanzamt im Auftrag der Kirchen eingezogen.
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Die Kirchensteuer ist von Mitgliedern oder Angehörigen einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft zu zahlen. Sie wird vom Finanzamt im Auftrag der Kirchen eingezogen.
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