Internationale Freundesgruppe in Berlin

Krankenversicherung

In Deutschland sind Sie verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick über Arten und Leistungen der Krankenkassen.

In Deutschland ist es verpflichtend, eine Krankenversicherung abzuschließen. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Dies sind zwei verschiedene Systeme, zwischen denen man nicht beliebig wechseln kann.
Für die ersten Tage bis Wochen in Deutschland, bevor Sie eine Krankenversicherung haben, empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Für den Krankheitsfall sind Sie so versichert, zumal ein Nachweis einer Krankenversicherung bei der Visumsbeantragung verlangt werden kann.

Die gesetzliche Krankenkasse

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind gesetzlich versichert. Als gesetzlich Versicherte können Sie aus einer Vielzahl von Versicherungen die Krankenkasse aussuchen, die am besten zu Ihnen passt. Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier.

Die gesetzliche Krankenkasse umfasst verschiedene Aspekte und Merkmale, die sie auszeichnen

  • Die Höhe des Beitrags für die Krankenkasse hängt von Ihrem Einkommen und der Versicherung ab, die sie gewählt haben.
  • Die Krankenkasse zahlt meistens die Kosten für Arztbesuche und Medikamente direkt. Im Normalfall kriegen Sie keine Rechnung.
  • Auch Ihre Familie genießt über Ihre Krankenkasse einen Versicherungsschutz: Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner nicht arbeiten, können Sie sie oder ihn kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder.

Leistungen der Krankenkasse

Werden Sie krank, sind Sie in Deutschland gut aufgehoben. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle dringend notwendigen medizinische Behandlungen. Der Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen erstreckt sich hierbei auf folgende Leistungen:

  • ambulante ärztliche Behandlungen, zum Beispiel in Arztpraxen
  • zahnärztliche Versorgung
  • Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel
  • stationäre Aufenthalte und Behandlungen, zum Beispiel in Krankenhäusern
  • medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen
  • Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung

Bei weiteren Leistungen unterscheidet sich je nach Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden. Beispiele für solche Leistungen sind professionelle Zahnreinigungen oder Hautkrebsvorsorgen. Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme bei bestimmten Leistungen haben, können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.

Beachten Sie

Durch den Abschluss einer Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung springt ein, wenn Sie sich z. B. durch eine schwere Krankheit nicht mehr selbst versorgen können – also Hilfe von einer Pflegerin oder einem Pfleger brauchen.

Was ist die Gesundheitskarte (eGK) / Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)?

Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte, eine Art Mitgliedsausweis der Krankenversicherung. Die Karte bringen Sie zu jedem Arztbesuch mit. Sie gilt auch in allen Ländern der EU sowie in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Das heißt: Wenn Sie in diesen Ländern während eines Urlaubs oder einer Geschäftsreise krank werden, bekommen Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) Zugang zur medizinischen Versorgung vor Ort. Man muss die EHIC nicht beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise in weitere Länder bei Ihrer Krankenkasse über das Verfahren in einem Notfall zu informieren.

Die private Krankenversicherung

Ab einem bestimmten Gehalt können Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Diese Grenze für das Gehalt heißt Versicherungspflichtgrenze. Die aktuelle Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung. Eine private Krankenversicherung ist besonders für Personen wichtig, die ein hohes Einkommen haben oder als Selbstständige arbeiten sowie für Beamtinnen und Beamte.
Es besteht zudem die Möglichkeit, über eine gesetzliche Krankenkasse versichert zu sein und einzelne private Zusatzversicherungen abzuschließen. Beliebte Beispiele sind Zahnzusatzversicherungen oder Versicherungen, die Vorzüge bei Krankenhausaufenthalten bieten.

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in einigen Aspekten von der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Manche medizinischen Leistungen erhalten nur Personen, die bei privaten Krankenkassen versichert sind. Es gibt zudem exklusive Privatpraxen, zu denen nur privat versicherte Patientinnen und Patienten Zugriff haben. Gesetzlich Versicherte müssen Rechnungen von Privatpraxen von ihrem eigenen Geld zahlen.
  • Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Höhe des Beitrags für eine private Krankenkasse nicht vom Einkommen abhängig. Er wird stattdessen anhand persönlicher Merkmale wie Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitszustand festgemacht.
  • Wer privat versichert ist, muss Rechnungen von Arztpraxen zunächst selbst bezahlen. Erst im Nachhinein erhalten die Patienten und Patientinnen eine Rückerstattung von der Krankenkasse für den gezahlten Betrag.
  • Ein wichtiger Unterschied besteht außerdem darin, dass Kinder bei einer privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert sind. Für jedes Kind müssen eigene Beiträge bezahlt werden, die jedoch durch Kinder- und Jugendtarife meist deutlich niedriger sind als für Erwachsene.

Wer sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden hat, kann nur schwer in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Es müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein, die einen Wechsel besonders mit zunehmendem Alter beinahe unmöglich machen. Da die Höhe der Beiträge mit dem Alter steigt, sollte die Entscheidung für eine private Krankenversicherung gut durchdacht werden.

Krankenversicherung ohne Arbeitgeber

Sie sind nicht bei einem Arbeitgeber angestellt? Sie brauchen trotzdem eine Krankenversicherung! Nun kommt es darauf an, welcher Gruppe Sie angehören:

  • Familie: Kinder, Ehegattinnen und -gatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und ‑partner können sich in der Regel über die Familienversicherung zusammen mit einer Person in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
  • Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten: Normalerweise müssen Sie sich gesetzlich versichern. Es gibt einige Ausnahmen, z. B. für Studierende über 30 Jahren.
  • Jobsuchende: EU-Bürgerinnen und ‑Bürger können ihre europäische Gesundheitskarte benutzen. Für Menschen ohne Nationalität eines EU- oder EWR-Staates, die keiner Beschäftigung nachgehen, weil sie zum Beispiel ein Visum zur Arbeitssuche haben, gilt: Sie müssen sich privat versichern. Es gibt für diesen Fall spezielle Tarife für Expats.

Weitere Informationen im Web

  1. Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen
  2. EURES Informationen zum deutschen Gesundheitssystem
  3. Bundesministerium für Gesundheit Bürgertelefon für Fragen zum Gesundheitssystem
  4. Die elektronische Gesundheitskarte
  5. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Suche nach Zahnärzten für Deutschland

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
Hamburger Stadtlandschaft