Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Die Chancenkarte zur Jobsuche

Sie möchten nach Deutschland einreisen, um vor Ort nach einer passenden Arbeitsstelle zu suchen? Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Chancenkarte zur Jobsuche erfüllen müssen.

Mit der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) verbessern Sie Ihre Möglichkeiten, Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen und eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. 

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Chancenkarten-Visum beantragen müssen, erfahren sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Chancenkarte erfüllt werden?

Sie kommen aus einem Staat außerhalb der EU / EWR oder der Schweiz und wollen eine Chancenkarte nach § 20a AufenthG beantragen? Folgende Optionen gibt es: 

Option 1: Sie besitzen eine ausländische berufliche oder akademische Qualifikation, die in Deutschland voll anerkannt ist. Alternativ haben Sie Ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben. 

Tipp

Haben Sie Ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben, können Sie direkt im Anschluss einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG beantragen. Damit haben Sie länger Zeit zur Suche (18 Monate statt einem Jahr) und können während dieser Zeit bereits ohne Einschränkungen nebenbei arbeiten. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik „Perspektiven nach dem Studium“ und in der Rubrik „Perspektiven nach der Ausbildung“.

Option 2: Sie erreichen im Punktesystem mindestens sechs Punkte und müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie haben eine berufliche oder akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Wichtig ist dabei, dass dieser Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss ist es außerdem notwendig, dass dieser eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfordert. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Auskunft zu diesem Abschluss, den Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen online beantragen können.

Tipp

Haben Sie eine Ausbildung der Kategorie A bei einer Auslandshandelskammer (AHK) absolviert, die die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes an eine Berufsausbildung erfüllt, kann diese ebenfalls geeignet sein. Mehr Informationen erhalten Sie von der AHK, bei der Sie Ihren Abschluss erworben haben. Allgemeine Informationen finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung.

  • Nachweis über Sprachkenntnisse: Sie verfügen entweder über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER). 

Sicherung des Lebensunterhalts:

Ihr Aufenthalt zur Jobsuche in Deutschland muss sowohl bei Option 1 als auch bei Option 2 finanziell gesichert sein. Im Rahmen des Visumverfahrens können Sie dies in Form eines Sperrkontos (grundsätzlich mind. 1.027 Euro netto pro Monat, Betrag gültig für 2024) oder einer Verpflichtungserklärung nachweisen. 

Wie funktioniert das Punktesystem für die Chancenkarte? 

Das Punktesystem ist für Sie nur bei der Option 2 relevant. Das heißt, wenn Sie keinen deutschen Bildungsabschluss oder keine volle Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation nachweisen können. Für Ihren Antrag auf ein Chancenkarte-Visum sind zudem eine formale Qualifikation und die erforderlichen Sprachkenntnisse vorzulegen. Für folgende Kriterien können Sie Punkte sammeln:

  • Gleichwertigkeit der Qualifikation: Wenn Sie bereits das Verfahren zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation beantragt haben und die teilweise Gleichwertigkeit als Ergebnis festgestellt wurde, erhalten Sie dafür vier Punkte. Diese vier Punkte gibt es auch dann, wenn im Fall eines reglementierten Berufs für die Berufsausübungserlaubnis noch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
  • Qualifikation im Mangelberuf: Gehört Ihre formale Qualifikation zu einem Mangelberuf, erhalten Sie einen Punkt. Welche Berufe hierfür als Mangelberufe gelten, erfahren Sie in der Liste der Mangelberufe.
  • Berufserfahrung: Für Ihre bisherige Berufserfahrung im Zusammenhang mit Ihrer formalen Qualifikation erhalten Sie auch Punkte. Können Sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren nach dem Erwerb Ihrer Qualifikation nachweisen, dann bekommen Sie zwei Punkte. Bei mindestens fünf Jahren Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren erhalten Sie sogar drei Punkte.
  • Sprachkenntnisse: Haben Sie Deutschkenntnisse über das Niveau A1 (GER) hinaus, so können Sie dafür Punkte erhalten. Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 werden mit einem Punkt, auf dem Niveau B1 mit zwei Punkten bewertet, bei Sprachniveau B2 oder besser erhalten Sie sogar drei Punkte. Einen zusätzlichen Punkt gibt es auch für englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 oder wenn Sie Muttersprachlerin oder Muttersprachler sind. 
  • Alter: Sie erhalten auch Punkte, wenn Sie ein bestimmtes Alter haben. Personen, die nicht älter als 35 Jahre alt sind, erhalten zwei Punkte, exakt bis zum Tag des 35. Geburtstags. All diejenigen, die zwischen 35 und 40 Jahren alt sind, bekommen einen Punkt. 
  • Voraufenthalt in Deutschland: Haben Sie bereits in Deutschland gelebt? Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate lang rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, erhalten Sie einen Punkt. Dazu gehören zum Beispiel Aufenthalte zum Studium, Sprachkurs oder zur Beschäftigung. Rein touristische oder Besuchsaufenthalte sind ausgeschlossen. Als Nachweis können Sie Kopien von alten Reisepässen und darin enthaltene Visa und Einreisestempel einreichen. 
  • Potenzial des Ehegatten/Lebenspartners als Fachkraft: Sind Sie verheiratet oder verpartnert und möchten gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin nach Deutschland mit der Chancenkarte einwandern? Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt, erhalten Sie im Punktesystem einen Punkt. Er oder sie kann dafür ebenso den Self-Check zur Chancenkarte durchführen. 

Bitte beachten Sie, dass Sie alle Angaben, die Sie zu den oben genannten Kategorien machen, für den Visumantrag mit entsprechenden Nachweisen bzw. Zertifikaten belegen müssen.

Welche Staatsangehörigkeit haben Sie? Wählen Sie das entsprechende Land aus.

Self-Check: Chancenkarte

Beantworten Sie die Fragen im „Self-Check: Chancenkarte“ und Sie erhalten eine unverbindliche Auskunft, ob Sie eine Chancenkarte beantragen können.

Haben Sie im Self-Check ein positives Ergebnis erhalten? Glückwunsch! Sie können nun die Chancenkarte bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Die Kontaktadresse finden Sie auf unserer Weltkarte. Falls Sie bereits in Deutschland mit einem gültigen Aufenthaltstitel leben, kontaktieren Sie die zuständige Ausländerbehörde

Welche Perspektiven bietet die Chancenkarte? 

Die Chancenkarte wird bei der Ersterteilung als Such-Chancenkarte für maximal ein Jahr erteilt. Damit können Sie in Deutschland nach einer Erwerbstätigkeit suchen. Das bedeutet, Sie können nach einer Beschäftigung suchen oder sich selbstständig machen. 

Solange Sie noch auf der Suche nach einer Erwerbstätigkeit sind, ist es Ihnen erlaubt, eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen von insgesamt 20 Stunden je Woche auszuüben. Darüber hinaus können Sie im Rahmen der Arbeitssuche Probebeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Wochen je Arbeitgeber aufnehmen. Die Probebeschäftigung muss entweder auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder auf die Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme abzielen. 

Tipp

Um Ihren Aufenthalt zur Jobsuche erfolgreich zu nutzen, informieren Sie sich frühzeitig über das Thema Jobsuche in Deutschland: Wie sollte Ihre Bewerbung strukturiert sein, um einen deutschen Arbeitgeber von sich zu überzeugen? Welche Anlaufstellen können Ihnen weiterhelfen? Finden Sie weiterführende Informationen in der Rubrik „Job finden“.

Haben Sie eine konkrete Arbeits- oder Ausbildungsstelle gefunden oder wollen Sie sich selbstständig machen, können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine der bestehenden Aufenthaltserlaubnisse zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung, zur Ausbildung, zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen oder zur Selbstständigkeit beantragen. Wenn die Stelle die Anforderungen einer qualifizierten Beschäftigung erfüllt, aber kein anderer Aufenthaltstitel in Frage kommt, wird Ihre Chancenkarte für bis zu zwei weitere Jahre verlängert (Folge-Chancenkarte). 
 

Auf einen Blick: Die Chancenkarte für Arbeitssuchende aus Drittstaaten

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Chancenkarte zur Jobsuche erhalten können.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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