Ihr Unternehmen muss wissen und beurteilen können, welche Qualifikationen und Kompetenzen ausländische Bewerberinnen und Bewerber mitbringen. Kammern und staatliche Stellen unterstützen Sie dabei, Qualifikationen wie einen Hochschul- oder Berufsabschluss zu bewerten und sie mit denen deutscher Beschäftigter zu vergleichen.
Welche Gesetze gelten für welche Berufe?
Nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes hat grundsätzlich jede ausländische Fachkraft einen Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres beruflichen Abschlusses. Dies gilt, wenn die Fachkraft über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt und beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben.
Wenn der deutsche Referenzberuf (Vergleichsberuf) bundesrechtlich geregelt ist, erfolgt die Prüfung der Gleichwertigkeit über das Anerkennungsgesetz des Bundes. Dies gilt sowohl für nicht-reglementierte Berufe als auch für reglementierte Berufe. Der Großteil der reglementierten Berufe wie Ärztinnen bzw. Ärzte oder Apothekerinnen bzw. Apotheker wird durch eigene Berufsfachgesetze geregelt, in denen auch die besonderen Bestimmungen für EU- und EWR-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger enthalten sind. Weitere Informationen zu den besonderen Bestimmungen für EU- und EWR-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
Für Berufe in Länderzuständigkeit (z.B. Architektinnen bzw. Architekten, Lehrerinnen bzw. Lehrer und Erzieherinnen bzw. Erzieher) gelten entsprechende Landesanerkennungsgesetze. Weitere Informationen zu den Bund-Länder-Zuständigkeiten finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
Das Projekt Unternehmen Berufsanerkennung bietet Unternehmen konkrete Hilfestellungen sowie Kommunikations- und Vernetzungsangebote rund um das Thema Berufsanerkennung. Ansprechpartner für Handwerksbetriebe ist das Projektbüro der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. (ZWH) in Düsseldorf und für Unternehmen aus Industrie und Handel das Projektbüro der DIHK Service GmbH in Berlin. Hier finden Sie die Kontaktdaten.
Für akademische Abschlüsse, die keine Voraussetzung für einen reglementierten Beruf sind (z.B. ÖkonomInnen oder InformatikerInnen), gelten verschiedene Gesetze. Die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) ist für die Durchführung der „Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen“ verantwortlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Kultusministerkonferenz.
Zur besseren Einschätzung von ausländischen Berufsqualifikationen stellt das BQ-Portal verschiedene Länder- und Berufsprofile zur Verfügung. Hier finden Sie umfassende Informationen zu Berufsbildungssystemen und Ausbildungsinhalten in verschiedenen Ländern weltweit.
Vorteile der Anerkennung für Unternehmen
Die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist nur für reglementierte Berufe – z.B. medizinische Berufe- Voraussetzung für die Ausübung der entsprechenden Tätigkeit. Eine Liste mit allen Berufen, die in Deutschland reglementiert sind, finden Sie in der BerufeNet-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit.
Für nicht-reglementierte Berufe, zu denen die meisten der rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System zählen, ist das Anerkennungsverfahren nicht zwingend, jedoch kann es der Transparenz dienen. Außerdem trägt es zu einer besseren Einschätzung der beruflichen Fähigkeiten bei, wodurch auch der Bedarf einer Weiterbildung oder Nachqualifizierung passgenau bestimmt werden kann.
Versuchen Sie, die Bewerberin oder den Bewerber nicht nur anhand seiner bzw. ihrer formalen Qualifikationen oder Zeugnisse einzuschätzen, sondern beziehen Sie auch weitere Kompetenzen zum Beispiel aus der Lebens- und Berufserfahrung mit ein.