Internationale Fachkraft beim Bewerbungsgespräch

Vermittlungsagenturen

Denken Sie darüber nach, eine Vermittlungsagentur für die Suche nach Fachkräften aus dem Ausland zu beauftragen? Lesen Sie hier, worauf Arbeitgeber achten sollten.

Auf „Make it in Germany“ erhalten Arbeitgeber alle Informationen, um internationale Fachkräfte in Eigenregie zu gewinnen und erfolgreich im Betrieb zu integrieren. Möchten Sie sich als Arbeitgeber aber zusätzlich bei dem Prozess unterstützen lassen, können Sie staatlich organisierte Vermittlungsangebote oder private Vermittlungsagenturen nutzen. Hier finden Sie konkrete Informationen zu beiden Optionen: 

Staatlich organisierte Vermittlung 

Die Vermittlung von internationalen Fachkräften an Arbeitgeber kann zum einen staatlich organisiert sein. Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) berät und begleitet Sie bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Sie erreichen den Arbeitgeber-Service der BA persönlich vor Ort oder telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei). Weitere Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie auf der Website der BA

Der Arbeitgeberservice arbeitet eng mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA, die für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zuständig ist, zusammen. Neben einem Pool an Zuwanderungsinteressierten, die sich selbstständig an die ZAV wenden, existieren Kooperationsvereinbarungen bzw. Vermittlungsabsprachen mit den Partnerverwaltungen einzelner anderer Länder. Die ZAV wirbt somit gezielt zusätzliche Fachkräfte aus bestimmten Drittstaaten an. Diese bilateralen Absprachen dienen als Grundlage für koordinierte Projekte und Programme, die die BA mit ihren Partnern für ausgewählte Berufsgruppen umsetzt. Deutsche Ministerien fördern auch weitere Träger, z. B. Kammern. Eine Übersicht von öffentlich geförderten bzw. umgesetzten Projekten zur Fachkräftegewinnung finden Sie in der Rubrik Aktuelle Projekte zur Fachkräftegewinnung und auf der Website der BA

Projektträger wie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH oder die DIHK Service GmbH übernehmen die Organisation von Bewerbungsprozessen, Sprachkursen, interkulturellen Trainings sowie Visa- und Einreiseprozessen. Die staatlichen Vermittlungsprojekte halten sich dabei an ethische Standards zur Rekrutierung. Internationale Bewerberinnen und Bewerber müssen beispielsweise keine Vermittlungsgebühren zahlen. Die Projekte werden manchmal staatlich gefördert, teilweise übernehmen Sie als Arbeitgeber aber auch anteilig Kosten. Informieren Sie sich vorab genau über die Rahmenbedingungen. 

Privatwirtschaftliche Vermittlung 

Die Gewinnung von internationalen Fachkräften ist auch mithilfe von privaten Vermittlungsagenturen möglich. Gerade bei privaten Vermittlungsagenturen fragen sich Unternehmen meist, ob diese seriös sind. Denn seit 2002 benötigen Personalvermittlungen keine Genehmigung mehr – es reicht, ein Gewerbe anzumelden. Mittlerweile ist ein großer Markt entstanden. Diese Agenturen bieten unterschiedliche Arten und Leistungen bei der Vermittlung von internationalen Fachkräften an: vom reinen Matching von Arbeitsplatzangeboten bis hin zur allumfassenden Organisation von Sprachkursen, Einreiseprozessen und der Unterstützung bei der Wohnungssuche. Dadurch variieren entsprechende Gebühren. 

Gesetzliche Grundlagen, die es zu beachten gilt: 

Der deutsche Gesetzgeber stellt im dritten Sozialgesetzbuch (§ 296 bis § 299 SGB) einige Vorgaben an Vermittlungsagenturen. So wird in § 296 SGB geregelt, dass zwischen Personalserviceagenturen und Arbeitssuchenden ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen werden muss. In diesem müssen die Vergütung und Leistungen des Vermittlers transparent dargelegt werden. Außerdem sind Arbeitssuchende erst zur Zahlung der Vergütung verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. 

Beachten Sie

Das deutsche Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass die Gebühren für die reine Vermittlung nicht mehr als 2.000 € betragen dürfen (§ 296 Abs. 3 SGB 3). Weitere Leistungen wie bspw. Sprachkurse müssen gesondert bezahlt werden. Lesen Sie sich die Vertragsleistungen genau durch.

Anders als bei der Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit dürfen bei der Vermittlung in eine Ausbildung Vergütungen nur vom Arbeitgeber (und nicht von dem oder der Auszubildenden) verlangt werden. 
Laut § 299 SGB besteht eine Informationspflicht bei grenzüberschreitender Vermittlung. Personalvermittlungen müssen Arbeitssuchende vor Abschluss des Arbeitsvertrags in schriftlicher Form (in einer für die Arbeitssuchenden verständlichen Sprache) über zehn Punkte informieren: 

  • Name/ Anschrift des Arbeitgebers
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort/e
  • Tätigkeit
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsentgelt
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf Tarifverträge bzw. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen 
  • Hinweis auf Beratungsdienste der Sozialpartner und staatlicher Stellen nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz inkl. Kontaktdaten.

Ethische und Faire Rekrutierung 

Vermittlungsprozesse sollten qualitative und ethische Standards einhalten, damit die Vermittlung nachhaltig ist. In den vergangenen Jahren wurden viele internationale Vereinbarungen beschlossen, die die Wichtigkeit einer ethischen und fairen Rekrutierung unterstreichen:

  • 2014: Fair Recruitment Initiative der ILO, 2016 folgten 13 Prinzipien der fairen Rekrutierung
  • 2015: Sustainable Development Goals (SDGs) im Rahmen der Agenda 2030, worin zwei der 17 Nachhaltigkeitsziele explizit auf menschenwürdige Arbeit (Ziel 8) und die Gewährleistung einer verantwortungsvollen Migration (Ziel 10.7) hinweisen 
  • 2018: Globaler Pakt für Migration: “Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit” (Ziel 6) 

Diese Vereinbarungen geben zwar keinen konkreten Rechtsrahmen vor, liefern aber gute Hinweise, ob die von Ihnen in Betracht gezogene Agentur eine qualitativ hochwertige Dienstleistung anbietet.

Übergeordnet orientiert sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Kontext der Ethischen Rekrutierung an den IRIS-Prinzipien der Internationalen Organisation für Migration der Vereinten Nationen (IOM). Auch diese Prinzipien sind nicht bindend – aber sie formulieren Kriterien, auf deren Basis eine Rekrutierung als „fair“ und „ethisch“ eingestuft werden kann. Hierzu zählen u. a. Transparenz zu Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Datenschutz, Zugang zu Rechtsmitteln oder das Verbot von Gebühren für Arbeitssuchende (Employer-Pays-Prinzip).

Beachten Sie außerdem die Hinweise der BA zum Rekrutierungs- und Vermittlungsverbot von Gesundheits- und Pflegefachkräften aus Ländern der sog. WHO-Liste für private Vermittlungsagenturen.

Gütesiegel „Faire Anwerbung“ Pflege Deutschland

Internationale Personalvermittlung von qualifizierten Pflegefachpersonen in den deutschen Arbeitsmarkt erfolgt derzeit in erster Linie über privatwirtschaftliche Personalserviceagenturen. Um Anforderungen an eine gute internationale Personalvermittlung in den Pflegearbeitsmarkt festzulegen und innerhalb der Branche zu etablieren, wurde das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ entwickelt. Das Gütesiegel orientiert sich an oben genannten Standards eines fairen, ethischen und transparenten Rekrutierungsprozesses.

Inhaber des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es wird vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübcke-Stiftung e.V. (KDA) herausgegeben und durch das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) inhaltlich weiterentwickelt. Dabei verpflichten sich die anwerbenden Unternehmen freiwillig und nachweisbar zu einer ethisch vertretbaren Anwerbe- und Vermittlungspraxis. 

Unternehmen, Personalserviceagenturen und sonstige Organisationen können das Gütezeichen bei der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft beantragen. Die Gremien der Gütegemeinschaft entscheiden auf Grundlage der Güte- und Prüfbestimmungen über Erteilung und gegebenenfalls auch über den Entzug des Gütezeichens. Gleichzeitig wird dort die Einhaltung der Kriterien überwacht. 

Die Anforderungen, die zum Erhalt des Gütesiegels erfüllt werden müssen, gliedern sich in derzeit vier Gütebereiche:

  • Information zur Erwerbsmigration
  • Unternehmensverantwortlichkeit (Betriebe brauchen ein Integrationsmanagementkonzept)
  • Gewährleistung der Transparenz im Vermittlungsprozess für Fachkräfte
  • Gewährleistung der Transparenz im Vermittlungsprozess für Unternehmen

Sechs leitende Prinzipien ziehen sich dabei durch die Anforderungen: 

  • Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit
  • Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für die Kandidatinnen und Kandidaten
  • Angemessenheit des wirtschaftlichen Risikos
  • Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten
  • Nachhaltigkeit und Partizipation
  • Übernahme der Gesamtverantwortung

Das KDA hat darüber hinaus eine Broschüre mit wichtigen Informationen zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland erstellt. Unternehmen, die das Gütesiegel tragen, müssen die Broschüre in ihrer Arbeit nachweislich verwenden und sie Interessierten vor Abschluss eines Vertrags zur Verfügung stellen. 

Beachten Sie

„Make it in Germany“ führt keine Vermittlungen durch! Sollten private Personalvermittler oder Agenturen unter diesem Namen werben oder kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten, handelt es sich nicht um Dienstleistungen des offiziellen Informationsportals der Bundesregierung. 

Zeitarbeit/Leiharbeit

Der Bereich der Zeitarbeit bzw. Leiharbeit ist aktuell vom deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetz stark eingeschränkt. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Beschäftigung bei einem Leiharbeitsunternehmen ist nur möglich, wenn der Aufenthaltstitel nicht der Zustimmung oder einer Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit bedarf, wie z. B. bei der „großen“ Blauen Karte EU nach §18g Abs. 1 AufenthG. Nach § 40 AufenthG sind zustimmungspflichtige Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnisse von der Bundesagentur für Arbeit für Ausländer als Leiharbeitnehmer zu versagen (§ 40 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes). Das bedeutet, dass Zuwanderungsinteressierte mit einem Arbeitsvertrag eines Zeitarbeitsunternehmens in diesen Fällen keinen entsprechenden Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten können. 

Checkliste 

✔  Keine Kosten für Bewerberinnen und Bewerber (Employer-Pays-Prinzip)
✔  Agentur ist Mitglied in einem Verband oder Personaldienstleisternetzwerk, beispielsweise Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) 
✔  Agentur besitzt einen Verhaltenskodex 
✔  Schriftliche Verträge
✔  Transparenz und umfassende Informationen 
✔  Gute Erreichbarkeit (Mail, Telefon, Website) 
  Pflege: Agentur hat das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
 

Weitere Informationen im Web

  1. Bundesagentur für Arbeit (BA) Services der Bundesagentur für Arbeit
  2. Internationale Organisation für Migration (IOM) IRIS-Prinzipien zur ethischen Rekrutierung
  3. Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. (KDA)/ Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) Gütesiegel Faire Anwerbung von Pflegekräften
  4. Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. Liste der Organisationen mit Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

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