Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist. Wer diesen Aufenthaltstitel hat, kann unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen EU-Staaten weiterwandern und ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten Sie, wenn:
- Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland rechtmäßig gelebt haben.
- Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Familienangehörigen gesichert ist.
- Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.
- Genügend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen haben.
- Und aufgrund Ihrer Erwerbstätigkeit mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.
Bei bestimmten Aufenthaltstiteln ist die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU allerdings ausgeschlossen, so z. B. bei einer Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung.