Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene

Sie besitzen eine ausländische Qualifikation und ausgeprägte Berufserfahrung? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für ein Visum erfüllen müssen.

Als Berufserfahrene oder Berufserfahrener haben Sie in Deutschland gute Karrierechancen, wenn Sie in nicht-reglementierten Berufen arbeiten wollen. Sie können dann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland nach § 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV erhalten. Dafür ist die formale Anerkennung Ihres Abschlusses in Deutschland nicht erforderlich

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Arbeiten für Berufserfahrene erfüllt werden?

  • Qualifikation: Sie besitzen einen Berufs- oder Hochschulabschluss, der im Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss ist es wichtig, dass dieser eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfordert. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Auskunft zu diesem Abschluss, den Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) online beantragen können. Handelt es sich um einen Hochschulabschluss, können Sie die Bestätigung über die staatliche Anerkennung in dem Staat, in dem er erworben wurde, ebenfalls bei der ZAB beantragen. 

Tipp

Haben Sie eine Ausbildung bei einer Auslandshandelskammer (AHK) absolviert, die die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes an eine Berufsausbildung erfüllt, wird diese auch akzeptiert. Kontaktieren Sie hierfür das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Sie können auch die Auslandshandelskammer, die Ihren Abschluss erteilt hat, fragen, ob der Abschluss die Voraussetzungen erfüllt.

  • Berufserfahrung: Sie können mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Ihre Berufserfahrung muss Sie für die Beschäftigung, die Sie in Deutschland ausüben möchten, ausreichend befähigen. Das heißt, sie muss in einem inhaltlichen Zusammenhang zu dem Beruf stehen, den Sie in Deutschland ausüben möchten.
  • Arbeitsplatzangebot: Ihnen liegt ein konkretes Jobangebot in einem nicht-reglementierten Beruf in Deutschland vor. Im Gegensatz zu reglementierten Berufen sind nicht-reglementierte solche Berufe, deren Ausübung nicht gesetzlich geschützt sind. Die meisten Ausbildungsberufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Welche Berufe reglementiert sind, finden Sie hier bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das Arbeitsplatzangebot können Sie anhand eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber in Deutschland nachweisen. Zudem muss im Visumverfahren in der Regel die vom Arbeitgeber ausgefüllte „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ eingereicht werden.
  • Mindestgehalt: Ihre potenzielle Stelle in Deutschland sichert Ihnen ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro (Jahr 2024) zu. Angaben zum künftigen Gehalt sollten aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen. Alternativ reicht es, wenn Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist und Sie entsprechend des Tarifvertrags bezahlt. Wenn Sie jedoch älter als 45 Jahre sind, müssen Sie mit der angestrebten Tätigkeit in Deutschland ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 49.830 Euro (im Jahr 2024) erreichen oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
  • Zustimmung zur Beschäftigung: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Ihrer Beschäftigung zugestimmt. Dabei prüft die BA, ob Ihre Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit) mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar sind. In der Regel wird die BA-Zustimmung im Visumverfahren von der Visastelle eingeholt; Sie müssen hier nichts tun. Dafür benötigt die BA das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Das muss Ihr Arbeitgeber ausfüllen. 

Infobox

Für Berufserfahrene im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie gilt eine Sonderbestimmung: Der Nachweis zur formalen Qualifikation (Berufsabschluss, Hochschul- oder AHK-Abschluss) entfällt.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses

Auf einen Blick: Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene erhalten können.

Welche Perspektiven bietet das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene?

Solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel verlängert werden. Nach fünf Jahren in Deutschland kann Ihnen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Dabei gelten die allgemeinen Bestimmungen nach § 9 AufenthG.

Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen, und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik „Mit der Familie in Deutschland“ leben nachlesen.

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Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

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